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Bei Anstellung eines anerkannten Flüchtlings ist der Arbeitgeber verpflichtet den Stellenantritt, den Stellenwechsel sowie die Beendigung der Erwerbstätigkeit mittels des Formulars " Meldung der Aufnahme oder der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem anerkannten Flüchtling (Ausweis B) oder einer vorläufig aufgenommenen Person (Ausweis F)" zu melden.

Die Meldung eines Stellenwechsels erfolgt einerseits mit der Meldung der Beendigung der Tätigkeit durch den bisherigen Arbeitgeber und andererseits mit der Meldung der Aufnahme der Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber.

Jede Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber (z.B. Zusatz- oder Nebenerwerb) ist zusätzlich zu melden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

Link zum Meldeformular Erwerbstätigkeit