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a) Entlassung aus Kantons- und/oder Gemeindebürgerrecht
Personen, die ein anderes Kantons– und/oder Gemeindebürgerrecht besitzen oder zugesichert erhalten haben, können aus dem Kantons-und/oder Gemeindebürgerrecht entlassen werden.

Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden (AFM) ist zuständig für die Entlassung aus dem Kantons– und/oder dem Gemeindebürgerrecht.

Das schriftliche Entlassungsgesuch ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim AFM einzureichen. 

Unterlagen:
Die Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein. Sofern sie nicht in deutscher, italienischer, französischer oder rätoromanischer Sprache vorliegen, sind sie mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung zu versehen.

Zivilstandspapiere: 
    - Personenstandsausweis für ledige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller 
    - Familienschein/Familienausweis für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung über das Bürgerrecht eines anderen Kantons und/oder einer anderen Gemeinde 


b) Entlassung aus Schweizer Bürgerrecht
Personen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder zugesichert erhalten haben, können aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden.

Die Entlassung wird von der zuständigen Behörde des Heimatkantons ausgesprochen. Zuständige Behörde im Kanton Graubünden ist das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.

Das schriftliche Entlassungsgesuch ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen schweizerischen Auslandbehörde oder für liechtensteinische Staatsangehörige direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur, einzureichen. 

Unterlagen:
Die Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein. Sofern sie nicht in deutscher, italienischer, französischer, rätoromanischer oder englischer Sprache vorliegen, sind sie mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung zu versehen.
 
Zivilstandspapiere: 
    - Personenstandsausweis für ledige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller 
    - Familienschein/Familienausweis für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung über das Bürgerrecht eines anderen Staates
Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzstaates