Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen (UN). 182 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Dazu gehört auch die Schweiz. Seit 2014 ist das Abkommen in der Schweiz in Kraft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt die allgemeinen Menschenrechte für die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK gibt drei wesentliche Ziele vor:
Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Sie gilt deshalb auch für den Kanton Graubünden.
Die Regierung hat das kantonale Sozialamt beauftragt, die Situation in Graubünden zu prüfen. Wir haben 2022 eine Bestandsaufnahme gemacht. Dazu haben wir unter anderem auch Workshops mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Zur Bestandsaufnahme gibt es einen umfangreichen Bericht. Diesen veröffentlichen wir zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Bericht zur Bestandsaufnahme enthält Massnahmen. Diese werden nun durch die Regierung geprüft.
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Der Newsletter ist teilweise in Leichter Sprache geschrieben.
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