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Gemeinsame Ausstellung der Bündner Pärke
Gemeinsame Ausstellung der Bündner Pärke

Die regionalen Naturpärke von nationaler Bedeutung sind Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Sie zeichnen sich aus durch reiche Biodiversität, schöne Landschaften und hochwertige Kulturgüter. Die Parkträgerschaften sind bestrebt, die Naturwerte zu erhalten und zu fördern sowie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung ihrer Regionen zu stärken.

Die regionalen Naturpärke Graubündens

In Graubünden gibt es drei bestehende regionale Naturpärke von nationaler Bedeutung. Sie sind seit über zehn Jahren in Betrieb und jetzt in der zweiten Betriebsphase:

Das Parkprojekt Parco Val Calanca befindet sich bis Ende 2023 in der Errichtungsphase und ab 2024 in der ersten Betriebsphase.

In den letzten Jahren scheiterten zwei Initiativen zur Gründung eines Parks:

  • Das Projekt eines «Nationalpark Park Adula» rund um das Rheinwaldhorn (Kantone Graubünden und Tessin) konnte aufgrund der Ablehnung durch die Bevölkerung in vielen der beteiligten Gemeinden nicht weiterverfolgt werden. Die Gemeinden im Calancatal entschieden daraufhin, den Weg für einen regionalen Naturpark zu beschreiten.
  • Ein Projekt im Prättigau strebte danach, Teil des internationalen «Naturpark Rätikon» zu werden (Liechtenstein, Österreich, Schweiz). Jedoch lehnte die Bevölkerung in den Prättigauer Gemeinden das Projekt grossmehrheitlich ab.

Bessere Karten hatten die bestehenden Naturpärke für die zweite Betriebsphase. In den Parkgemeinden konnte die Bevölkerung aufgrund von Erfahrungswerten abstimmen. In vielen Gemeinden war die Zustimmung einstimmig.

Karte Bündner Pärke
Die Bündner Pärke

 

Diese Bündner Pärke gelten nicht als «Regionaler Naturpark»:

Das Netzwerk «Verein Bündner Pärke»

2015 gründeten die Bündner Pärke den Verein Bündner Pärke. Ziele dieser Dachorganisation:

  • die Weiterentwicklung der Bündner Pärke koordinieren;
  • den gemeinsamen Auftritt stärken;
  • die Zusammenarbeit ausbauen;
  • Ressourcen bündeln, um die Sichtbarkeit, Wirkung und Relevanz zu erhöhen.

Die Bündner Pärke arbeiten auf allen Stufen mit ganz unterschiedlichen Partnern zusammen. Für den einheitlichen Auftritt der Pärke ist die Anwendung der Label sowie der «marke graubünden» wichtig. Seit 2022 sind die Bündner Pärke Markenpartner.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der Bündner Pärke sowie über die untenstehend aufgeführten Links.

Wie entstehen Naturpärke, wie werden sie finanziert?

Pärke von nationaler Bedeutung, die seit 2008 in der Schweiz entstehen, stützen sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und die Pärkeverordnung ab. Man unterscheidet drei Park-Kategorien:

  • Nationalpärke der neuen Generation,
  • regionale Naturpärke,
  • Naturerlebnispärke.

Voraussetzung für einen Naturpark ist ein geeignetes Gebiet von mindestens 100 km2 Fläche sowie Gemeinden, welche sich zu einer nachhaltigen Entwicklung verpflichten. Die Initiativen zur Gründung eines Parks entstehen in den Regionen in einem Bottom-up-Prozess.

Die rechtliche Grundlage zur Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung basiert auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Pärkeverordnung. Voraussetzung ist ein geeignetes Gebiet von mindestens 100 km2 Fläche sowie Gemeinden, welche sich zu einer nachhaltigen Entwicklung verpflichten. Die Initiativen zur Gründung eines Parks entstehen in den Regionen in einem bottom-up Prozess.

Der Bund fördert Pärke von nationaler Bedeutung mit drei Instrumenten:

  • dem Parklabel,
  • dem Produktelabel,
  • den globalen Finanzhilfen im Rahmen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung».

In diesem Programm stehen dem Bund jährliche Finanzhilfen von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Davon fliessen aktuell knapp 3,3 Millionen Franken pro Jahr in die Parkregionen Graubündens. Weitere Mittel erhalten die Parkträgerschaften vom Kanton sowie den Parkgemeinden. Der Bundesbeitrag darf nicht mehr als 50 % aller Mittel betragen.

Im BAFU-Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung ist geregelt, wie die Mittel in den einzelnen Themenfeldern verteilt werden müssen und welche Parkleistungen abgegolten werden. In der «Programmvereinbarung Landschaft» werden die Programmziele sowie die Leistungen für jeden Park zwischen Bund und Kanton vereinbart.