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Weiterentwicklung der Sozialhilfeorganisation

Die Sozialhilfe im Kanton Graubünden ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die persönliche Sozialhilfe (Beratung) erfolgt in der Regel durch den Kanton, die materielle (finanzielle) Sozialhilfe wird durch die Gemeinden geleistet. Der Grosse Rat hat den Auftrag Degiacomi betreffend Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe in der Augustsession 2020 überwiesen. Demnach sind die Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe zu überprüfen und gegebenenfalls derart anzupassen, dass eine optimalere Steuerung im Sinne der fiskalischen Äquivalenz erreicht und die Aufgaben im Sozialbereich jenen staatlichen Ebenen zugewiesen werden, welche diese am professionellsten zu erbringen imstande sind.

Studie anerkennt das «Bündner Modell» in der Sozialhilfe

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales erteilte der OST einen Studienauftrag mit der Zielsetzung, Varianten und Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe im Kanton Graubünden zu evaluieren und auf ihre jeweiligen finanziellen und qualitativen Vor- und Nachteile hin zu überprüfen.

Die OST kommt zum Schluss, dass sich das im Kanton Graubünden bestehende Verbundsystem in der Sozialhilfe bewährt hat und erfolgreich ist. Sie sieht keinen Bedarf, das Sozialhilfemodell grundsätzlich neu zu gestalten. Die OST empfiehlt ausgewählte Anpassungen vorzunehmen, um die Zusammenarbeit zu stärken, und formuliert dazu 13 Empfehlungen.

Weiterentwicklung der Sozialhilfeorganisation

Die Weiterentwicklung der Sozialhifeorganisation und -finanzierung erfolgt in mehreren Schritten. In einem ersten Schritt werden Massnahmen umgesetzt, welche die Digitalisierung in der Zusammenarbeit, den fachlichen Austausch zwischen Kanton und Gemeinden und den niederschwelligen Zugang zur Sozialhilfe für bedürftige Personen betreffen.

In einem weiteren Schritt wird die Weiterentwicklung der Sozialhilfeorganisation und -finanzierung in einem breiteren Rahmen beleuchtet. Die Überprüfung der grundsätzlichen Aufgabenteilung und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden umfasst neben sozialpolitischen Fragen auch finanzpolitische Aspekte. Dabei geht es beispielsweise um die Fragen, wer welche Leistung zu finanzieren hat und welche Auswirkungen allfällige Anpassungen auf den Finanzausgleich im Bereich des Lastenausgleichs Soziales hätten. Die Weiterentwicklung der Sozialhilfeorganisation und -finanzierung wird im Rahmen eines Entwicklungsschwerpunkts im Regierungsprogramm 2025-2028 durch das Sozialamt, unter Mitwirkung des Departements für Finanzen und Gemeinden, weiterbearbeitet.

Dokumente

«Schlussbericht Organisation und Finanzierung der Sozialhilfe im Kanton Graubünden» der Ostschweizer Fachhochschule OST

Umsetzungsempfehlungen des kantonalen Sozialamts zum Schlussbericht der Ostschweizer Fachhochschule

Konzept «Sozialberatung im Kanton Graubünden»

Das Konzept «Sozialberatung im Kanton Graubünden» zeigt, welche Ziele und Aufgaben die Sozialberatung im Kanton Graubünden erfüllt.

In Graubünden erbringen aktuell hauptsächlich die Sozialdienste des Kantons die Aufgabe der Sozialberatung. Das SOA führt diese Sozialdienste. Seit 1. Januar 2016 finanzieren die Gemeinden die Sozialberatung. Deshalb könnten die Gemeinden in Zukunft vermehrt Interesse an der Sozialberatung und an einer Übernahme dieser Aufgabe haben. Ziel des Konzepts ist, Interessierten aufzuzeigen, was das Aufgabengebiet «Sozialberatung» umfasst und welche Anforderungen an einen Leistungserbringenden gestellt werden.

Dokumente

Konzept «Sozialberatung im Kanton Graubünden»