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  • Opferhilfe Graubünden

    BeratungsstelleKlostergasse 57000 ChurTel. +41 81 257 31 50Fax +41 81 257 31 60opferhilfe@soa.gr.ch

  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Opferhilfe Graubünden Entschädigungs- und GenugtuungsstelleGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 21 48info@soa.gr.ch

Dokumente

  • Gesuch Genugtuung und Entschädigung (neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen

Bund

Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG; SR 312.5)

Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV; SR 312.51)

Kanton

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VVzOHG; BR 549.100)

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    • Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
  • Häusliche Gewalt
  • Fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Inhaltsbereich

Entschädigung / Genugtuung

Entschädigung

Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf die Entschädigung des erlittenen materiellen Schadens infolge der Straftat (z.B. Erwerbsausfall, Ausfall von regelmässigen Unterhaltsleistungen, Bestattungskosten).

Genugtuung

Bei schweren und bleibenden Beeinträchtigungen aufgrund der Straftat besteht der Anspruch auf eine Genugtuung (immaterieller Schaden im Sinne eines Schmerzensgeldes).

Gesuch an den Kanton

Genugtuung- und Entschädigungsforderungen können als Zivilforderungen im Strafverfahren eingegeben werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Gesuch bei der Entschädigungsstelle des Tatortkantons eingereicht werden.

Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen an den Kanton läuft in der Regel fünf Jahre nach der Tat ab.

Wenn das Opfer oder die Angehörigen sofortige finanzielle Hilfe benötigen, kann ein Gesuch um Vorschuss auf Entschädigung gestellt werden.

Beratung

Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung bzw. eine Genugtuung haben? Wenden Sie sich an die Opferhilfe Graubünden: +41 81 257 31 50

Gesuche um Entschädigung und Genugtuung für Straftaten im Kanton Graubünden können Sie an folgende Adresse einreichen:

Kontakt

  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Opferhilfe Graubünden Entschädigungs- und GenugtuungsstelleGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 21 48info@soa.gr.ch

Unterlagen

Bitte verwenden Sie für das Gesuch folgendes Formular:

  • Gesuch Genugtuung und Entschädigung (neues Fenster)

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