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  • Opferhilfe Graubünden

    BeratungsstelleKlostergasse 57000 ChurTel. +41 81 257 31 50Fax +41 81 257 31 60opferhilfe@soa.gr.ch

Rechtliche Grundlagen

Bund

Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG; SR 211.223.13)

Kontext

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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Anlaufstelle

In der Schweiz wurden bis 1981 Menschen Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Das heisst, sie wurden administrativ versorgt, zwangskastriert oder -sterilisiert, zur Abtreibung gezwungen, zwangsadoptiert oder als Verding-, Pflege- und Heimkinder fremdplatziert.

Die Opferhilfe Graubünden ist Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981. Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an:

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zum Solidaritätsbeitrag des Bundes.
  • Wir können Ihnen bei der Aktensuche helfen.
  • Wir vermitteln bei Bedarf kompetente Fachleute.

Melden Sie sich bei uns. Wir laden Sie gerne zu einem kostenlosen, persönlichen Gespräch ein. Unsere Telefonnummer und E-Mailadresse: 081 257 31 50 / opferhilfe@soa.gr.ch

Weitere Informationen zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und involvierten Institutionen im Kanton Graubünden finden sie hier.

Wichtige Informationen zum Solidaritätsbeitrag des Bundes

Der Solidaritätsbeitrag steht ausschliesslich dem Opfer zu. Er führt nicht zu einer Kürzung von anderen staatlichen Leistungen.

Dokumente

  • Merkblatt des Bundesamts für Justiz für Betroffene (PDF, 375KB , neues Fenster)
  • Merkblatt des Bundesamts für Justiz für Behörden (PDF, 375KB , neues Fenster)

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