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Aktionstage gegen Gewalt 2021

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Häusliche Gewalt

Aktionstage Häusliche Gewalt 2022
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Häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen bzw. Partnern vorkommen. Unabhängig davon, ob der Täter bzw. die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Häusliche Gewalt ist strafbar und wird in der Schweiz seit 2004 von Amtes wegen verfolgt. 

Die Schweiz ist dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) beigetreten. Die Istanbul-Konvention ist ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen bilden die Grundlagen des Übereinkommens. Die Istanbul-Konvention ist für die Schweiz seit 1. April 2018 in Kraft.

Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt sorgt im Kanton Graubünden für eine interdisziplinäre und professionelle Zusammenarbeit im Bereich Häusliche Gewalt.

Wo erhalte ich Hilfe? – Im Notfall alarmieren Sie die Polizei: 117

Sind Sie von Häuslicher Gewalt betroffen?

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie Hilfe suchen. Je früher, desto besser. Folgende Stellen unterstützen Sie und bieten Schutz und Sicherheit: 

Kantonspolizei

Im Notfall alarmieren Sie die Polizei (117) oder erstatten Strafanzeige beim nächsten Polizeiposten. Die Polizei sorgt sofort für Schutz und Hilfe.

  • Kantonspolizei

Opferhilfe Graubünden

Bei der Opferhilfe erhalten Sie kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung, auf Wunsch auch anonym. Die Opferhilfe erreichen Sie unter der Telefonnummer +41 81 257 31 50 oder per E-Mail opferhilfe@soa.gr.ch.

  • Opferhilfe Graubünden

Frauenhaus Graubünden

Das Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine Schutzunterkunft, Hilfe und kostenlose und anonyme Beratung an. Das Frauenhaus Graubünden ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +41 81 252 38 02 erreichbar.

  • Frauenhaus Graubünden

Beratung für Menschen in schwierigen Lebenslagen

Tel. 143 (24/7), www.143.ch

Beratung für Kinder und Jugendliche

Tel. 147 (24/7), www.147.ch

Elternnotruf – Hilfe und Beratung für Eltern, Familien und Bezugspersonen

Tel. 0848 35 45 55 (24/7), www.elternnotruf.ch

Alter ohne Gewalt – Beratung für ältere Menschen, die von Misshandlung betroffen sind

Tel. 0848 00 13 13, www.alterohnegewalt.ch

Üben Sie selber Gewalt aus oder drohen Sie damit?

Haben Sie Angst, die Kontrolle zu verlieren? Zeigen Sie Mut und tun Sie etwas dagegen – bevor es zu spät ist. Gewaltausübende Personen können sich kostenlos und vertraulich unter der Telefonnummer +41 79 544 38 63 an die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen in Graubünden wenden.

Wann muss ich Hilfe holen?

Seit 1. Januar 2019 sind in der Schweiz die Vorschriften für Meldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB neu geregelt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder im Vorschulalter besser zu schützen. Meldepflichtig sind neu nicht nur Amtspersonen, sondern auch Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben. Ausserdem wurde das Melderecht von Personen mit Berufsgeheimnis erleichtert. Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES erarbeitete ein Merkblatt zu den Melderechten und Meldepflichten an die KESB, zeigt die kantonalen Meldevorschriften auf und stellt ein Muster für Meldungen an die KESB zur Verfügung.

Im Kanton Graubünden verpflichtet das kantonale Recht Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Bildung, Erziehung, Betreuung, Sozialberatung und Religion, die in Ausübung ihres Berufes von einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person Kenntnis erhalten, zur Meldung dieser Gefährdung.

Was ist Häusliche Gewalt?

Mögliche Gewaltformen:

  • Physische Gewalt (z.B. Schlagen mit und ohne Werkzeuge, Stossen, Schütteln, Beissen, Würgen, Fesseln, Gegenstände nachwerfen, tätliche Angriffe bis hin zu Tötungsdelikten)
  • Sexuelle Gewalt (jede nicht gebilligte, nicht gewünschte oder geduldete Sexualpraktik)
  • Psychische Gewalt (z.B. Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Stalking, Cyberstalking und -bullying (Stalking und Mobbing im Internet))
  • Soziale Gewalt (Einschränkungen im sozialen Leben einer Person wie Bevormundung, Verbot oder strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten, Einsperren oder auch das Verbot des Erlernens der Landessprache)
  • Ökonomische Gewalt (Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes, wie auch die alleinige Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen durch die Partnerin bzw. den Partner oder Zwang zur Mitunterzeichnung von Kreditverträgen)
  • Zwangsheirat

Häusliche Gewalt zeigt sich in folgenden Beziehungskonstellationen:

  • Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
  • Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
  • Kinder als Mitbetroffene der Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
  • Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen
  • Gewalt zwischen Erwachsenen in anderen familiären Beziehungen, z.B. im Rahmen von Zwangsheirat
  • Gewalt gegen ältere Menschen im Familienverband
  • Gewalt in Betagtenbeziehungen
  • Gewalt von Eltern oder deren Partnerin bzw. deren Partner gegen Kinder und Jugendliche
  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in anderen familiären Beziehungen
  • Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegen Eltern
  • Gewalt zwischen Geschwistern

Wie kann ich helfen?

Diese Videos entstanden im Rahmen des Projekts «Zivilcourage zeigen, aber wie?» der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP).

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Broschüren

Zuhause im Unglück – Warum häusliche Gewalt keine Privatsache ist – Schweizerische Kriminalprävention (SKP)

Stalking: Grenzen setzen! – Schweizerische Kriminalprävention (SKP)

Flyer

Opferhilfe Graubünden

Beratungsstelle für gewaltausübende Personen Graubünden

Links

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG)

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG – Häusliche Gewalt

Corona

Corona-Krise: Survival-Kit

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