Ältere Korrosionsschutz-Beschichtungen enthalten verschiedenste Schadstoffe. Beispiele:
- Blei
- Cadmium
- Chrom
- Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Werden diese Beschichtungen entfernt, können Schadstoffe freigesetzt werden, die in die Umwelt gelangen und die Gesundheit der Arbeiter gefährden. Um dies zu verhindern, müssen Schutzmassnahmen getroffen werden. Die für den Kanton Graubünden spezifischen Anforderungen werden in der kantonalen Vollzugshilfe Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten (Protezione ambientale nell'ambito di lavori contro la corrosione) beschrieben.
Deshalb sind dem Amt für Natur und Umwelt mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn mit diesem Meldeformular (Modulo di annuncio) zu melden:
- Korrosionsschutz-Arbeiten in Grundwasser-Schutzzonen (S1 bis S3);
- Korrosionsschutz-Arbeiten, bei denen mehr als 50 m2 Fläche behandelt werden.
Das Amt wird mit der Bauherrschaft Kontakt aufnehmen, um vor Beginn der Korrosionsschutzarbeiten einen Termin für die Abnahme der zu treffenden Umweltschutzmassnahmen zu vereinbaren.