Navigation

Inhaltsbereich

Erst seit 1971 ist die Schweiz eine echte Demokratie, in der Frauen wie Männer abstimmen und wählen dürfen. Als fünftletzter Kanton führte Graubünden am 5. März 1972 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein. Es dauerte bis ins Jahr 1983, als auch die letzten 13 Gemeinden den Frauen ihre politischen Rechte einräumten, zum Teil durch eine Verfügung dazu gezwungen wurden.

Die politische Gleichberechtigung der Frauen war in Graubünden vor noch nicht allzu langer Zeit umstritten. Dies wirkt bis heute nach. Die Beteiligung von Frauen in der Bündner Politik, ihre Vertretung in Gremien, Führungspositionen und einflussreichen Organisationen ist nach wie vor bescheiden.

Die angemessene Beteiligung und Repräsentanz der ganzen Bevölkerung in politischen Gremien ist jedoch die Voraussetzung für Demokratie und für legitimierte politische Entscheide. Aus Sicht der Chancengleichheit braucht es deshalb in der Bündner Politik mehr Frauen.

Die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann wurde 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Die materielle oder tatsächliche Gleichstellung ist allerdings noch nicht erreicht. Vor allem aufgrund von historisch überlieferten Rollenzuweisungen und der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern kommt es immer wieder zu Diskriminierungen.