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Ausstellungsposter «Die Gemeinden sagen Ja!» als PDF

Diese Webseite ist Bestandteil der Ausstellung «Graubünden und die Bundesverfassung» im Grossratsgebäude in Chur. Lehrreiche Visualisierungen erinnern daran, was die Einführung der Bundesverfassung für Graubünden bedeutete und wie sich der Bergkanton in den jungen Schweizer Bundesstaat integrierte. Die Ausstellung ist während der August-, Oktober- und Dezembersession 2023 des Grossen Rates jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr öffentlich zugänglich.

Am 1. August 1848 versammelte sich der Grosse Rat Graubündens, um die Abstimmung über die neue Bundesverfassung vorzubereiten. Einstimmig und einer Meinung wie nur selten befürwortete er die Annahme. In der Botschaft zur Abstimmung an die „ehrsamen Räthe und Gemeinden“ verwies er zwar auf einige Nachteile für Graubünden, betonte aber, es handle sich bei der Verfassung von 1848 um „ein Werk freier und ungetrübter Berathung der Abgeordneten aller Schweizerischen Stände“, während der noch geltende Bundesvertrag von 1815 „ein Werk der Noth und Uebereilung“ gewesen sei, welches stark von den Vertretern ausländischer Mächte bestimmt worden sei. Als Argument für eine Annahme wurde im Grossen Rat zudem angeführt, dass in sämtlichen Kantonen über materielle Nachteile und Einbussen geklagt würde, was doch für die Ausgewogenheit des Vorschlags spreche.

Bis zur Verfassung von 1854 wurde in Graubünden immer noch wie im ehemaligen Freistaat abgestimmt, es zählte das Mehr der Gerichtsgemeinden und nicht der stimmberechtigten Bürger. Mit diesem Abstimmungsmodus stand Graubünden alleine da in der Schweiz. Die Abstimmung fand dann in allen Gemeinden am 20. August 1848 statt, die Ergebnisse waren bis zum 28. August einzusenden. Das Resultat fiel sehr deutlich aus: man zählte 51 annehmende und 12 verwerfende Stimmen, wobei die meisten verwerfenden aus der Surselva stammten. 3 Gemeinden sandten ihre Ergebnisse zu spät ein; auch sie hatten sich aber für die Annahme ausgesprochen. Die klare Annahme der Bundesverfassung kann als Resultat der zunehmenden Integration Graubündens in die Schweiz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gesehen werden. Dazu hatten insbesondere auch gesamteidgenössische Turn-, Sänger und Schützenfeste beigetragen.

Am 12. September konnten die in der Tagsatzung vereinigten Abgesandten der Kantone in Bern die Annahme der Verfassung feststellen. Als das Resultat bekannt wurde, sollen auch in Graubünden die Glocken der Kirchen geläutet haben.

Legenden

  1. Die Ergebnisse der Abstimmung in Graubünden vom 20.8.1848 in der dritten Hauptspalte („ Abschied vom 1.ten August 1848, I“). Die Ergebnisse einiger Gemeinden zählten mehrfach. Der komplizierte Schlüssel beruhte im wesentlichen auf den Bevölkerungsanteilen. Insgesamt gab es 66 Stimmen.
  2. Ein Blick in das Protokoll der kantonalen Regierung. Entwurf des Schreibens an die Gemeinden mit der Bekanntgabe der Resultate der Abstimmung über die „Bundesrevision“. Ein Exemplar der gedruckten Mitteilung ist nicht mehr auffindbar.
  3. Die gesamtschweizerischen Resultate der Abstimmung 1848 über die Bundesverfassung: 15 ½ Kantone hatten angenommen, 6 ½ verworfen. In Luzern hatte man kurzerhand die Enthaltungen als Ja-Stimmen gezählt, in Fribourg hatte das dortige Parlament ohne Volksbefragung entschieden.