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Ausstellungsposter «Epochen in Karten» als PDF

Diese Webseite ist Bestandteil der Ausstellung «Graubünden und die Bundesverfassung» im Grossratsgebäude in Chur. Lehrreiche Visualisierungen erinnern daran, was die Einführung der Bundesverfassung für Graubünden bedeutete und wie sich der Bergkanton in den jungen Schweizer Bundesstaat integrierte. Die Ausstellung ist während der August-, Oktober- und Dezembersession 2023 des Grossen Rates jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr öffentlich zugänglich.

Ancien Régime (bis 1797): Graubünden als Freistaat

Bis zum Ende des Ancien Régime bestand die alte Eidgenossenschaft aus dreizehn Stadt- und Länderorten (Ort meint Kanton) und rund einem Dutzend „zugewandter Orte“. Der Freistaat der Drei Bünde – Grauer Bund, Gotteshausbund und Zehngerichtenbund – war ein solcher zugewandter Ort. Er stand mit den eidgenössischen Kantonen als gleichberechtigter Partner in vertraglichen Bindungen, war aber grundsätzlich eine souveräne Republik. Wie die Orte der Eidgenossenschaft schied auch der Freistaat 1648 nach dem Ende des 30-jährigen Krieges formell aus dem Verband des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“ aus.

Die Helvetische Republik (1798-1803)

Die Helvetische Republik löste 1798 die alte Eidgenossenschaft ab. Sie war nach dem Einmarsch französischer Revolutionstruppen als Einheitsstaat nach dem Vorbild Frankreichs konzipiert und fusste theoretisch auf den Prinzipien der Rechtsgleichheit, Volkssouveränität und Gewaltenteilung. Die Bündner Gerichtsgemeinden, Träger der politischen und gerichtlichen Gewalt, sprachen sich im Sommer 1798 mehrheitlich gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Helvetischen Republik aus. In der Folge wurde Graubünden Schauplatz der Kriege zwischen Österreich und Frankreich; der Anschluss an die Helvetische Republik wurde am 21. April 1799 unter grossem französischem Druck vollzogen. Graubünden war als «Kanton Rätien» nun Teil des – kurzlebigen – Einheitsstaats geworden.

Graubünden als Teil des eidgenössischen Staatenbundes: Mediation und Restauration
(1803, 1814/1815)

Während der helvetischen Jahre waren Graubünden und die Schweiz nicht nur Schauplatz der Kriege fremder Mächte, sondern auch in sich tief gespalten. Auf der einen Seite standen Befürworter der Errungenschaften der französischen Revolution und der Abschaffung aristokratischer Regierungsformen. Auf der anderen wollten konservative Kräfte die bisherigen Zustände – insbesondere die kantonale Souveränität – erhalten. So konnte Napoleon 1803 als „Mediator“ bzw. „Vermittler“ auftreten und der Eidgenossenschaft und ihren Kantonen eine Verfassung diktieren, die den Frieden wieder herstellte: die so genannte „Mediationsakte“. Die Eidgenossenschaft wurde (wieder) zum Staatenbund; es gab jedoch keine Untertanengebiete mehr. Mit der Mediation wurde Graubünden 1803 ein regulärer Kanton der Eidgenossenschaft, so wie St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Damit umfasste die Eidgenossenschaft nun 19 Kantone. 1814/1815 kamen noch Genf, Wallis und Neuenburg dazu. Nach dem Sturz Napoleons wurde in vieler Hinsicht die alte Ordnung Europas restauriert. In erster Linie geschah dies am Wiener Kongress von 1815. Hier kamen auch die Schweizer Angelegenheiten zur Sprache. Die Eidgenossenschaft blieb ein Staatenbund von souveränen Kantonen. Die am Wiener Kongress versammelten Grossmächte Preussen, Österreich, Russland, Frankreich und England garantierten mit der neuen Verfassung das Gebiet und die Neutralität der Schweiz. In der neuen Verfassung, die nur „Bundesvertrag zwischen den XXII Cantonen der Schweiz“ hiess, war weiterhin die sogenannte Tagsatzung als höchstes Gremium definiert. Es handelte sich dabei um die Versammlung der Abgesandten der Kantone, die sich mindestens einmal jährlich ab dem ersten Montag im Juli trafen. Jeder Kanton verfügte über eine Stimme. Die Gesandten hatten so zu stimmen, wie es in ihren Instruktionen stand. Die Tagsatzung war 1847/1848 zuständig für die Erarbeitung der neuen Bundesverfassung. Diese Arbeiten wurden dadurch erschwert, dass der Bundesvertrag von 1815 keine Bestimmungen zu seiner Revision enthielt. Im Vergleich mit den unruhigen Jahren der Helvetik war die Zeit von 1803 bis 1848 für Graubünden stabil und friedlich.

Legenden

  1. Rhaetia foederata: Die Karte ist um 1770 entstanden. Typisch für Karten aus dieser Zeit ist die Darstellung von Bergen und Gebirgsketten. Der Freistaat der Drei Bünde umfasste neben dem heutigen Territorium auch die Landvogtei Chiavenna (Cleven), das Veltlin (Valle Telina) und die Grafschaft Bormio (Worms) als Untertanengebiete. 1797 fielen sie an die von Napoleon ausgerufene Cisalpinische Republik. Der Gebietsverlust für Graubünden wurde im Wiener Kongress 1815 bestätigt.
  2. Schulkarte der Eidgenossenschaft 1536–1797 mit den Kantonen und Untertanengebieten, wobei zwischen solchen einzelner Kantone (z.B. die Waadt für Bern) und gemeinsamen (z.B. der Thurgau) zu unterscheiden ist. Die Bündner Untertanengebiete gehörten den Drei Bünden gemeinsam.
  3. Schulkarte der Helvetischen Republik mit neuen Kantonsnamen, wobei die Kantone nur noch als Verwaltungsbezirke des neuen Zentralstaates konzipiert waren. Die helvetischen Verfassungen und ihre Institutionen funktionierten jedoch zu grossen Teilen nur auf dem Papier, waren aber als Leitvorstellungen für die kommenden Jahrzehnte wichtig. Karten mussten immer wieder angepasst werden. „Neue Karte“ oder „Neue Eintheilung“ waren inflationär verwendete Begriffe.
  4. Zeitgenössische Karte: Die 19 Cantone der Vermittlungsakte von 1803-15: Die Schweiz in ihrer heutigen Form steht – beinahe. Die kommenden Erweiterungen (Neuenburg, Wallis und Genf) sind bereits eingezeichnet.