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Im Kanton Graubünden sind grundsätzlich die Gemeinden für die Gewährung von wirtschaftlicher Sozialhilfe zuständig. Der Rechtsdienst des Sozialamts steht Ihnen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe beratend zur Seite (Art. 19 Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger, Kantonales Unterstützungsgesetz; BR 546.250).

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Fragen rund um die Gewährung von Sozialhilfeleistungen
  • Mutterschaftsbeiträge
  • Alimentenbevorschussung