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Seit dem 1. Januar 2016 gilt der neue Bündner Finanzausgleich. Mit dem neuen Finanzausgleich tragen die Gemeinden die Verantwortung und die Kosten für Unterstützungsleistungen (wirtschaftliche Sozialhilfe) und Alimentenbevorschussungen für Personen, die im Kanton Graubünden wohnen. Der Lastenausgleich Soziales (SLA) entlastet Gemeinden, die übermässig hohe Kosten im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung zu tragen haben.

Die Gesuche für einen Beitrag aus dem SLA für Aufwendungen des Vorjahres sind jeweils bis Ende April beim Sozialamt einzureichen.

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