• Springe zum Seiteninhalt
  • Springe zur Navigation

Navigation

Suche

Suchen
Zur Startseite

Sozialamt

Uffizi dal servetsch social

Ufficio del servizio sociale

Sprachwahl

  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano

Hauptnavigation

  • Über uns
  • Sozialberatung / Sucht
  • Opferhilfe / Häusliche Gewalt
  • Menschen mit Behinderung
  • Familie, Kinder, Jugendliche
  • Migration
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Stellen
  • Kanton Graubünden

Suche

Suchen

Rechtliche Grundlagen

Kanton

Gesetz über die Suchthilfe im Kanton Graubünden (Suchthilfegesetz; BR 500.800)

Bereichsnavigation

Unternavigation öffnen

  • Sozialberatung
  • Sucht
    • Suchtberatung
    • Suchtprävention
    • Suchtpolitik
  • Finanzielle Unterstützung
  • Infos für Gemeinden / Partner
  • Sozialhilfe Handbuch

Inhaltsbereich

Suchtprävention

Gemeinden

Die Gemeinden sind für die primäre Suchtprävention zuständig. Sie können diese Aufgabe auch an geeignete öffentliche oder private Institutionen oder Privatpersonen übertragen oder im Rahmen von Gemeindeverbindungen lösen.

Die Gemeinden fördern:

  • die Information der Bevölkerung über die Ursachen und Auswirkungen der Sucht und abhängigen Verhaltens;
  • das Bewusstsein und die Fähigkeit von Eltern und Lehrkräften, auf die Vermeidung suchtfördernder Verhaltensweisen bei Jugendlichen hinzuwirken.

Kanton

Das Gesundheitsamt ist im Suchtmittelbereich für die Primärprävention zuständig. Hier erhalten Sie Informationen zu den Kontaktpersonen des Gesundheitsamts.

Das Sozialamt ist im Suchtbereich für die Sekundär- und Tertiärprävention zuständig und betreibt eine ambulante Suchtberatung.

Links

prevention.ch

Bündner Programm Sucht

Fusszeile

  • © 2022 Kanton Graubünden
  • Alle Webseiten
  • Impressum
  • Facebook
  • Twitter
  • Mail
  • WhatsApp