Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Gesetz über die Suchthilfe im Kanton Graubünden (Suchthilfegesetz; BR 500.800)
Die Gemeinden sind für die primäre Suchtprävention zuständig. Sie können diese Aufgabe auch an geeignete öffentliche oder private Institutionen oder Privatpersonen übertragen oder im Rahmen von Gemeindeverbindungen lösen.
Die Gemeinden fördern:
Das Gesundheitsamt ist im Suchtmittelbereich für die Primärprävention zuständig. Hier erhalten Sie Informationen zu den Kontaktpersonen des Gesundheitsamts.
Das Sozialamt ist im Suchtbereich für die Sekundär- und Tertiärprävention zuständig und betreibt eine ambulante Suchtberatung.
Links
prevention.ch
Bündner Programm Sucht