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Öffentliche Abwasserreinigungsanlage im Bau
 

Für den Bau der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen sind die Gemeinden zuständig. Teilweise haben sie sich zu Zweckgemeinschaften und Abwasserverbänden zusammengeschlossen. Die Finanzierung hat mittels kostendeckenden und verursachergerechten Beiträgen und Gebühren zu erfolgen. Die Ausrichtung von Beiträgen von Bund und Kanton ist seit mehreren Jahren nicht mehr möglich. Massnahmen bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen zur Erfüllung der Anforderungen an die Wasserqualität sind dem Amt für Natur und Umwelt zur Anhörung zu unterbreiten.

Der Statusbericht kommunale Abwasserentsorgung des Kantons Graubünden 2010 zeigt, dass für rund 98 % der Einwohner öffentliche Kanalisationen und Abwasserreinigungsanlagen erstellt wurden. In Anhang 10 sind die Bauzonen aufgeführt, für die noch keine aerob biologische Abwasserreinigungsanlagen erstellt wurden (Stand 2010).