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Ortsplanung und Bauzonen

Orts- und Regionalplanungen werden vom Kanton begleitet und Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone geprüft. Die räumliche Entwicklung wird analysiert und daraus werden Planungsgrundlagen erarbeitet.

Bau und Umwelt

Hier finden Sie Informationen umweltrechtlichen Belangen rund um ein Bauvorhaben. Bauarbeiten sind meist mit erheblichem Materialumschlag verbunden. Informieren Sie sich über den Rückbau und die Entsorgung des anfallenden Materials sowie über die Bewirtschaftung von Bauabfällen.

Der Kanton führt einen Kataster der belasteten Standorte, in dem ehemalige Deponien, belastete Industriestandorte sowie Standorte von Unfällen mit umweltgefährdenden Stoffen eingetragen werden. Der Prüfperimeter für chemische Bodenbelastungen wirkt der Verschleppung von Schadstoffen entgegen.

Für den Bau und den Betrieb von Wärmepumpenanlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme ist neben der allfälligen Baubewilligung der Standortgemeinde eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich. Zudem finden Sie hier Informationen zu weiteren Zusatzbewilligungen in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben.

Immobilienbewertung

Der Kanton führt die amtlichen Schätzungen von Grundstücken und Liegenschaften in Graubünden durch. Auf Ersuchen werden auch Schätzungsgutachten für die öffentliche Hand (insbesondere für Gemeinden und Gerichte) erstellt.

Tief- und Wasserbau

Der Kanton ist für die Projektierung, den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Kantonsstrassen sowie den Wasserbau in Graubünden zuständig.

Beschaffungswesen

Bezieht die öffentliche Hand auf dem freien Markt von einem Anbieter gegen Bezahlung die nötigen Mittel, die sie für die Ausführung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, so spricht man vom öffentlichen Beschaffungswesen (früher: Submissionswesen). Grössere Aufträge unterliegen formellen Vorgaben und sind bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte öffentlich auszuschreiben. Die Vergabe der Aufträge kann gerichtlich angefochten werden.

Ausschreibungen

Öffentliche Beschaffungen sind mindestens im kantonalen Amtsblatt auszuschreiben. Zusätzliche Publikationen in weiteren Medien sind zulässig. Publikationen, die auf dem öffentlichen Ausschreibungsportal www.simap.ch eingegeben wurden, erscheinen automatisch auch im kantonalen Amtsblatt.