Schutzvorschriften - Permanent geschützte Arten
Das Pflücken von Wildpflanzen, die in den Listen geschützter Pflanzen aufgeführt sind, ist verboten. Diese Listen enthalten Arten, die - ohne unbedingt sehr selten zu sein - durch übermässiges Sammeln bedroht sind: attraktive Arten, endemische Arten, Heilpflanzen usw.
Schutzgebiete
Zusätzlich zu den Vorschriften über geschützte Arten sind in Graubünden zahlreiche Flächen als Pflanzenschutzgebiete ausgeschieden. In den meisten dieser Gebiete gilt absoluter Pflanzenschutz, d.h. es ist generell nicht erlaubt Pflanzen zu pflücken. Eine interaktive Karte mit den Pflanzenschutzgebieten im Kanton Graubünden kann über die Karte im Abschnitt Pflanzenschutzgebiete (weiter unten) aufgerufen werden.
Ausnahmebewilligungen
Gesuche für das Sammeln von geschützten Pflanzen für wissenschaftliche Zwecke sind beim Amt für Natur und Umwelt einzureichen.
Pflanzenschutzgebiete