Der Schutz von besonderen Landschaften
Blick von Muottas Muragl auf die Engadiner Seenlandschaft. Bild: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
In Graubünden sind 16 Landschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung sowie 18 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung auf Bundesebene geschützt. Dies sind die Landschaftsperlen in unserem Kanton. Zu diesen gehören beispielsweise die Oberengadiner Seenlandschaft, die Ruinaulta, die Quellgebiete des Vorder- und des Hinterrheins oder die Greina Hochebene. Auch der Schweizerische Nationalpark sowie seine Randgebiete figurieren im BLN-Inventar, wobei der Nationalpark selbst mittels einer eigenen Gesetzgebung geschützt ist.
Ergänzend dazu hat der Kanton eine Reihe von kantonalen Landschaftsschutz-Gebieten behördenverbindlich festgelegt. Diese basieren auf dem kantonalen Landschaftsschutz-Inventar und sind in den Zonenplänen der Gemeinden mit einer Landschaftsschutzzone grundeigentümerverbindlich festzulegen.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie die BLN- und Moorlandschafts-Verordnung regeln, welche Veränderungen in einer nationalen Landschaft möglich sind. Das kantonale Raumplanungsgesetz enthält die Bestimmungen, die für die Landschaftsschutzzonen gelten.