Das kantonale Landschaftsschutz-Inventar
Objekt 503 im kantonalen Landschaftsschutz-Inventar: Der dem Gebirgskamm des Piz Curver vorgelagerte Piz Toissa. Ein auffälliger, schroffer, schwarzer Felskegel mit Föhren- und Fichtenwäldern, die auf Felsschutt stocken.
Das kantonale Landschaftsschutz-Inventar (auch: «kantonales Landschaftsinventar» oder einfach «Landschaftsinventar») enthält wertvolle Natur- und Kulturlandschaften. Sie zeichnen sich aus
- durch ihre Schönheit, Eigenart und Reichhaltigkeit.
- durch ihre Vielfalt an landschaftlichen Strukturen und Elementen.
- durch topografische oder geologische Besonderheiten.
- durch Landschaftselemente von historischer oder erdgeschichtlicher Bedeutung.
Die Landschaften werden in drei Kategorien unterteilt:
Die im kantonalen Landschaftsschutz-Inventar eingetragenen Landschaften (interaktive Karte)
Im Gegensatz zu den Bundesinventarobjekten gibt es für die Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung keine ausführlicheren Objektbeschreibungen; im kantonalen Landschaftsschutzinventar finden sich lediglich kurze Hinweise auf zentrale Schutzinhalte.
Rechtsgrundlagen und Verbindlichkeit
Das kantonale Landschaftsschutz-Inventar ist im Sinne der Raumplanungs-Gesetzgebung eine Grundlage und hat ausschliesslich «amtsinterne» Wirkung. Das Inventar weist auf Schutzwerte hin, die bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben oder bei der Projektierung zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der planerischen Verfahren erfolgt
- der rechtlich verbindliche Schutz der inventarisierten Objekte.
- die Abwägung von entgegenstehenden Interessen.
- der individuelle Rechtsschutz der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Das Inventar dient als Grundlage für die Bezeichnung von Landschaftsschutz-Gebieten bzw. Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung im Kantonalen Richtplan und in den regionalen Richtplänen sowie für die Ausscheidung von Landschaftsschutzzonen in der Nutzungsplanung.