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Das Zeugnis kann - und in bestimmten Fällen muss es - durch einen Lernbericht ergänzt werden. Lernberichte können in freier Form ausgestellt werden. Sie erteilen Auskunft über den aktuellen Stand der Sachkompetenz sowie über wichtige Aspekte des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens. Darüber hinaus enthalten sie detaillierte Informationen über die Ressourcen, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie über die spezielle Lernsituation einer Schülerin bzw. eines Schülers.

Der Lernbericht ist konkret formuliert und klar, aber auch verständlich geschrieben. Spezifische Fachbegriffe werden, wo immer möglich, vermieden. Der Lernbericht ist wertneutral abgefasst.

 

Ein Lernbericht muss bei Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf eingesetzt werden, d.h. bei Schülerinnen und Schülern: 

  • mit Integrativer Förderung ohne Lernzielanpassung (IF oL),
  • mit Integrativer Förderung mit Lernzielanpassung (IF mL),
  • mit pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie, Psychomotorik-Therapie),
  • mit Massnahmen bei hohem Förderbedarf (Audiopädagogik und Massnahmen bei Sehschädigung),
  • mit Sonderschulung (integrativ oder separativ),
  • mit sonderpädagogischen Massnahmen bei besonderen Begabungen.
  • Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die ohne Kenntnis der Unterrichtssprache eingeschult werden, erhalten im ersten Jahr an Stelle eines Notenzeugnisses einen Lernbericht.

Im Lernbericht soll dabei insbesondere festgehalten werden, welche Lernziele die Schülerin oder der Schüler erreicht hat sowie ob sie oder er sonderpädagogische Massnahmen erhalten hat und wenn ja, welche.

Im niederschwelligen Bereich kann bei der Beurteilung des ersten Semesters auf diesen Lernbericht verzichtet werden.

 

Das Zeugnis kann immer durch einen Lernbericht ergänzt werden, insbesondere auch

  • bei schulischen Defiziten als Folge von längeren Absenzen (Krankheit etc.),
  • bei Schulverweigerungen,
  • bei Privatunterricht,
  • oder anderen speziellen Situationen (z.B. Kinder, welche die Schulsprache als Zweitsprache lernen).

 

Formale und inhaltliche Aspekte des Lernberichtes sind innerhalb einer Schulträgerschaft zu vereinheitlichen.