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Kinder- und Jugendheime finanzieren sich in der Regel über die Tagestaxen der betreuten Kinder und Jugendlichen. Die Regierung des Kantons Graubünden legt eine Maximaltaxe fest.

Weitere Informationen

Informationen zur IVSE-Anerkennung finden Sie hier.

Informationen zu ausserkantonalen Nutzenden und Angeboten sowie Kostenübernahmegarantien (KÜG) finden Sie hier.