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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 21 48familie@soa.gr.ch

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  • Verband der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (VZBA)

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Inhaltsbereich

Adoption

Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, benötigen ein Umfeld, das ihnen Sicherheit und langfristig stabile Beziehungen ermöglicht. Das Ziel ist, für jedes Kind und die adoptionswilligen Personen die bestmögliche Lösung zu finden.

Das Sozialamt ist die kantonale Zentralbehörde für Adoptionen im Kanton Graubünden. Eine Adoption begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis, ohne Berücksichtigung der genetischen Abstammung. Eine Adoption nach schweizerischem oder internationalem Recht setzt ein Pflegeverhältnis von mindestens einem Jahr voraus. Das Pflegeverhältnis ist bewilligungspflichtig. Im Auftrag der kantonalen Zentralbehörde Adoption führt die Fachstelle Pflegefamilien und Adoptionen mit adoptionswilligen Personen Abklärungsgespräche durch und verfasst einen Sozialbericht. Die kantonale Zentralbehörde Adoption überprüft die Eignung der adoptionswilligen Personen und erteilt die Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes. Für den Adoptionsbeschluss ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.

Weitere Informationen

Link zur Internetseite des Verbands der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (VZBA): www.adoption-schweiz.ch

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