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Der Bund kann Organisationen die Bewilligung erteilen, Dienstleistungen bei der Zusammenführung von zur Adoption freigegebenen Kindern und adoptionswilligen Personen anzubieten. Die Vermittlungsstellen können den adoptionswilligen Personen beim Zusammenstellen der nötigen Dokumente helfen, zu einem reibungslosen Verfahren beitragen und darauf achten, dass das übergeordnete Interesse des Kindes gewahrt wird. Sie haben jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Zuteilungskompetenzen. Auf der Seite des Bundesamts für Justiz finden Sie die akkreditierten Vermittlungsorganisationen.

Einige Herkunftsländer setzen die Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsorganisation voraus. Die Informationen zu den einzelnen Ländern können auf der Seite des Bundesamts für Justiz entnommen werden.