Navigation

Inhaltsbereich

Adoptionswillige Personen müssen für das Wohl und die Bedürfnisse des aufzunehmenden Kindes sorgen können. Ihre Eignung wird von der Fachstelle Pflegefamilien und Adoptionen im Auftrag der kantonalen Zentralbehörde Adoption auf der Grundlage von ausführlichen Antragsunterlagen, Gesprächen und mindestens einem Hausbesuch geprüft und in einem Sozialbericht festgehalten. Die Aufnahme von Kindern ab vier Jahren stellt erhöhte Anforderungen an zukünftige Adoptiveltern.

Die kantonale Zentralbehörde Adoption stellt eine Eignungsbescheinigung aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eignungsbescheinigung wird nur für ein Land und ein bestimmtes Profil des Kindes (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht) ausgestellt. Sie stellt noch keine Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes dar.