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  • Opferhilfe Graubünden

    BeratungsstelleKlostergasse 57000 ChurTel. +41 81 257 31 50Fax +41 81 257 31 60opferhilfe@soa.gr.ch

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  • Netzwerk Kindesschutz Graubünden (neues Fenster)
  • Merkblatt KOKES «Melderechte und Meldepflichten an die KESB» (neues Fenster)
  • Kantonale Meldevorschriften (neues Fenster)
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  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden (KESB)
  • Gefährdungsmeldung an die KESB Graubünden

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Kindes- und Jugendschutz

Verschiedene Institutionen im Kanton Graubünden betätigen sich im Bereich des zivil- und strafrechtlichen sowie des freiwilligen Kindesschutzes.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Zusammenarbeit der Institutionen mit den jeweiligen Aufgabengebieten, Zuständigkeiten und Kontaktdaten: Netzwerk Kindesschutz Graubünden

Weitere Informationen

  • Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige und involvierte Fachpersonen erhalten Beratung bei der Opferhilfe Graubünden.
  • Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden, wenn Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe brauchen. Die Kindesschutzbehörde kann geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindes treffen.
  • Seit 1. Januar 2019 sind in der Schweiz die Vorschriften für Meldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB neu geregelt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder im Vorschulalter besser zu schützen. Meldepflichtig sind neu nicht nur Amtspersonen, sondern auch Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben. Ausserdem wurde das Melderecht von Personen mit Berufsgeheimnis erleichtert. Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES erarbeitete ein Merkblatt zu den Melderechten und Meldepflichten an die KESB, zeigt die kantonalen Meldevorschriften auf und stellt ein Muster für Meldungen an die KESB zur Verfügung. Im Kanton Graubünden verpflichtet das kantonale Recht Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Bildung, Erziehung, Betreuung, Sozialberatung und Religion, die in Ausübung ihres Berufes von einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person Kenntnis erhalten, zur Meldung dieser Gefährdung.

Dokumente

  • Netzwerk Kindesschutz Graubünden (neues Fenster)
  • Merkblatt KOKES «Melderechte und Meldepflichten an die KESB» (neues Fenster)
  • Kantonale Meldevorschriften (neues Fenster)
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  • Gefährdungsmeldung an die KESB Graubünden

Fachkommission Kindesschutz und Jugendhilfe

Die Fachkommission Kindesschutz und Jugendhilfe berät die Regierung in Bezug auf aktuelle Bedürfnisse und Angebote sowie notwendige Verbesserungen im Kindesschutz. Ausserdem fördert sie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen.

Übersicht über die aktuellen Mitglieder der Fachkommission Kindesschutz und Jugendhilfe.

Name, VornameOrtFunktionGewählt bis
Gadient SusannaChurPräsidentin30.06.2026
Albertin MichèleSils i.D.Mitglied30.06.2026
Altermatt SabinaZürichMitglied30.06.2026
Eckrich HeidiChurMitglied30.06.2026
Erne DanielStampaMitglied30.06.2026
Hatz BeatTrinMitglied30.06.2026
Melchior BettinaThusisMitglied30.06.2026
Ott Guyan BettinaChurMitglied30.06.2026
Steffen GeorgesChurMitglied30.06.2024

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