Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Familien, Kinder & JugendlicheLoëstrasse 327001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch
Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG; SR 446.1)
Die Kinder- und Jugendförderung unterstützt die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbständigen und verantwortungsvollen Personen. Sie fördert die soziale, kulturelle und politische Integration der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendförderung findet unter anderem in der Familie, Schulen, Vereinen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt.
Der Kanton Graubünden hat gemäss Art. 26 KJFG das Programm "Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Graubünden" erarbeitet. Ziel ist die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik in den Handlungsfeldern Förderung, Schutz und Partizipation.
Zwischen dem Kanton Graubünden und dem Dachverband Kinder- und Jugendförderung Graubünden (jugend.gr) besteht eine Zusammenarbeit. Jugend.gr fördert und unterstützt ausserschulische Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendpartizipation in den Gemeinden des Kantons.
In der frühen Kindheit wird die Basis für das lebenslange Lernen sowie den Erwerb von wichtigen Lebenskompetenzen gelegt. Frühe Förderung verbessert die Chancengerechtigkeit und unterstützt Kinder, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und ihr Potenzial auszuschöpfen.
Auf der Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz erhalten Sie Informationen zur eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Kinder- und Jugendpolitik.
Weitere Informationen zur Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden hat verschiedenen Themen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in Berichten aufgearbeitet.