Navigation

Inhaltsbereich

Gründeponie
 

Grünabfälle (auch: Grüngut) sind im Wesentlichen natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten sowie aus der Bewirtschaftung von sonstigen Grünflächen. Wenn gewisse hygienische Anforderungen erfüllt sind, können Lebensmittelabfälle wie Rüstabfälle oder Speisereste zusammen mit den Grünabfällen verwertet bzw. entsorgt werden.

1. Wie kann man Grünabfälle aufbereiten und verwerten?

Grünabfälle dürfen nur vorübergehend zwischengelagert werden. Eine langfristige bzw. endgültige Ablagerung/Deponierung der Abfälle ist nicht zulässig.

- Kompostieren und vergären

Grünabfälle kann man durch Kompostieren (Abbau unter Luftzutritt) aufbereiten und anschliessend als Dünger und Bodenverbesserer verwerten.

Die einfachste Verwertungsart ist die dezentrale Kompostierung im eigenen Garten. So sind Materialqualität, Prozessführung, Schadstoffe, Unkrautsamen und invasive Arten am besten überschaubar. Allerdings ist ein gutes Produkt mit Arbeitsaufwand verbunden. Wenn Sie Ihre Grünabfälle nicht selbst kompostieren können, Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde bezüglich der Möglichkeiten zur Verwertung.

Je nach Ergiebigkeit des Materials kann eine Vergärung (Abbau unter Luftabschluss) in Frage kommen oder der Kompostierung vorgeschaltet werden. Dadurch kann direkt aus dem feuchten Grünabfall Methan (Biogas) als Energieträger gewonnen werden. Die Aufbereitung zu Erdgasqualität ist recht aufwendig.

In landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen werden Grünabfälle zusammen mit Hofdünger (Gülle, Mist) vergärt. Dabei entsteht nicht nur Energie in Form von Strom und Wärme, sondern auch hochwertiger Dünger.

Grössere Kompostierungsanlagen und landwirtschaftliche Vergärungsanlagen unterstehen dem Abfallrecht und der Düngeverordnung. Die Qualität des hergestellten Düngers wird regelmässig überprüft. Insbesondere bezüglich Nährstoffen, Schwermetallen und Fremdstoffen werden laufend Analysen durchgeführt.

Grundsätzlich eignen sich nasse Grünabfälle eher für eine Vergärung, trockene für eine Kompostierung. Die VVEA-Vollzugshilfe (Modul: Biogene Abfälle) enthält eine Positivliste der zur Kompostierung oder Vergärung geeigneten Abfälle.

- Als Biomasse verbrennen

Für eine Biomassen-Verbrennung in einem Holzheizkraftwerk eignen sich stark holzige Grünabfälle.

- Im Freien verbrennen?

Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist nur in ganz seltenen Fällen zulässig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier sowie im Merkblatt Umgang mit Grünabfällen.

Für eine Bewilligung zur Verbrennung von Grünabfällen im Freien ist beim Amt für Natur und Umwelt das Gesuch LF003d einzureichen.

2. Aufgaben der Gemeinden bezüglich der Entsorgung von Grünabfällen

- Sie fördern die dezentrale Kompostierung

Die gesetzlich verankerte Förderung der separaten Sammlung, Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen ist ein wesentliches Element der nachhaltigen Abfallwirtschaft. Bauliche und betriebliche Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Grünabfälle werden in der Vollzugshilfe «Anforderungen an Grüngutsammelstellen» erläutert.

Bezüglich dem Fördern von Kompostieren steht die private Kompostierung («Eigen-Kompostierung») im Hausgarten oder Wohnquartier an erster Stelle.

Die Gemeinde kann zu diesem Zweck:

  • eine Kompost-Beratungsstelle betreiben oder finanzieren.
  • einen «Haus-zu-Haus-Häckseldienst» anbieten, damit die Bevölkerung sperriges Schnittholz von Bäumen und Sträuchern dezentral kompostieren kann.
  • Eigentümer von Wohnliegenschaften verpflichten, den Mietern Kompostplätze zur Verfügung zu stellen (diesbezüglich ist eine gesetzliche Grundlage im kommunalen Recht nötig).
  • die gebührenpflichtige Entsorgung von Grünabfällen einführen (auch dazu bedarf es einer Gesetzesgrundlage im kommunalen Recht).
  • die Einrichtung und den Betrieb von dezentralen Kompostplätzen in Wohnquartieren mit finanziellen Beiträgen unterstützen.

- Sie betreiben Kompostierungsanlagen

Kompostierbare Grünabfälle, welche nicht dezentral kompostiert oder anderweitig umweltverträglich verwertet werden können, müssen auf zentralen Anlagen aufbereitet werden. Die Gemeinden betreiben zu diesem Zweck Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen. Je nach Bedarf können Grünabfälle auch auf regionalen Kompostierungsanlagen aufbereitet werden.

Kompostierungsanlagen sind Abfallanlagen. Deshalb braucht es für diese (je nach Grösse) nicht nur eine kommunale Baubewilligung, sondern auch verschiedene kantonale Bewilligungen (Einzelheiten siehe Bewilligung von Abfallanlagen und Vollzugshilfe «Anforderungen an Grüngutsammelstellen»).