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Arbeit und berufliche Integration

Die Integration von arbeitsfähigen Personen in die Arbeitswelt ist Voraussetzung für eine selbständige Lebensführung.

Die regionalen Sozialdienste beraten Sie zu Fragen der Arbeit und der beruflichen Integration. Sie unterstützen die rasche Wiedereingliederung von arbeitsfähigen Personen durch Vermittlung in Einsatzprogramme und Sozialfirmen.

Ziel von Massnahmen zur beruflichen Integration ist die Stärkung und der Erhalt der individuellen Kompetenzen (z.B. Sprachkompetenzen, berufsbezogene Fachkompetenzen, soziale Kompetenzen). Gleichzeitig ist der Aufbau von sozialen Kontakten und unterstützenden Netzwerken wichtig.

Die Teilnahme an einer beruflichen Integrationsmassnahme folgt dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Die finanziell unterstützte Person nimmt an einer Massnahme teil, die ihr direkt zugutekommt und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Integrationsmassnahme. Die finanziell unterstütze Person wiederum erhält für ihr Engagement eine Integrationszulage.

Die Abklärung und Anmeldung für ein Einsatzprogramm oder eine Sozialfirma erfolgt durch den zuständigen regionalen Sozialdienst. Für eine definitive Teilnahme ist eine Kostengutsprache seitens der zuständigen Gemeinde notwendig.

 

Haben Sie Fragen oder Probleme? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

Zur Übersicht über die regionalen Sozialdienste im Kanton Graubünden

Die regionalen Sozialdienste arbeiten in Zusammenhang mit der Arbeitsintegration mit folgenden Stellen und Anbietern zusammen.

  • Einsatzprogramme des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit
  • Sozialfirma Dock Graubünden
  • Werknetz – Fachstelle für Arbeitsintegration (Schweizerisches Rotes Kreuz Graubünden)

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