Bewilligung
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.
Das Sozialamt erteilt bzw. erneuert eine Betriebsbewilligung, wenn die Anbietenden die Vorgaben der Qualitätsrichtlinien des Sozialamts einhalten. Die Qualitätsrichtlinien ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.
Kindertagesstätten / Kinderkrippen
Tageselternvereine
Betreut ein Tageselternverein eine oder mehrere Tagesgrossfamilien, ist der Tageselternverein bewilligungspflichtig. Tagesfamilien die gleichzeitig mehr als drei Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreuen, gelten als Tagesgrossfamilien.
Tageseltern, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind
Tagesgrossfamilien, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind
Spielgruppen
In Spielgruppen findet keine regelmässige Betreuung statt. Deshalb unterstehen Spielgruppen keiner Bewilligungs- oder Meldepflicht.
Finanzierung
Kindertagesstätten / Kinderkrippen und Tageselternvereine
Im Kanton Graubünden finanzieren sich Kindertagesstätten bzw. Kinderkrippen sowie Tageselternvereine über Elternbeiträge, Spenden und Beiträge des Kantons und der Gemeinden. Die Beiträge basieren auf einem von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Normkostensatz pro Betreuungseinheit. Der Normkostensatz ist für alle Einrichtungen und Tageselternvereine gleich. Folgende Angebote erhalten Beiträge des Kantons und der Gemeinden.
- Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter (z.B. Kindertagesstätten / Kinderkrippen, Tageselternvereine)
- Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder während den Schulferien
Zurzeit unterstützen der Kanton und die Gemeinden neue Angebote während den ersten drei Jahren mit je 25 Prozent an den Normkosten und bestehende Angebote mit je 20 Prozent. Wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt von Beiträgen sind:
- Das Angebot muss auf gemeinnütziger Basis betrieben werden.
- Das Angebot muss der Bedarfsplanung der Gemeinde entsprechen.
- Es muss eine ausreichende und qualifizierte Betreuung in dafür geeigneten Räumlichkeiten sichergestellt werden.
- Die Tarife müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten abgestuft werden.
Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)
Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)
Finanzhilfen des Bundes
Der Bund unterstützt Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Tageseltern / Tagesgrossfamilien, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind
Tageseltern und Tagesgrossfamilien, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind, erhalten keine Beiträge gestützt auf das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden. Die Angebote finanzieren sich über die Elternbeiträge. Sowohl Tageseltern als auch Tagesgrossfamilien müssen die durch die Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Maximaltaxen einhalten.
Spielgruppen
Spielgruppen erhalten keine Beiträge gestützt auf das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden. Die Angebote finanzieren sich über Spenden und Elternbeiträge.