Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus. Das heisst, alle Kinderkrippen im Kanton Graubünden verfügen über eine Betriebsbewilligung des Sozialamts. Neue Angebote können erst eröffnen, wenn sie eine Betriebsbewilligung haben.
Das Sozialamt erteilt bzw. erneuert eine Betriebsbewilligung, wenn die Krippen die Vorgaben der Qualitätsrichtlinien des Sozialamts einhalten. Die Qualitätsrichtlinien ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.