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Pizzaofen
 

Gewerblich genutzte Pizza-Öfen, Backöfen und Räucheranlagen gelten gemäss kantonaler Umweltschutzverordnung als «Anlagen mit erheblichen Emissionen».

Wer einen gewerblich genutzten Pizza- oder Backofen installieren möchte, muss der Gemeinde zusammen mit dem Baugesuch das Formular Emissionserklärung für gewerblich genutzte Holzback- und Pizzaöfen sowie die dazugehörigen Planunterlagen einreichen. Die Gemeinde sorgt für die Weiterleitung an das Amt für Natur und Umwelt (ANU). Bei einer Ersatzanlage kann man das obgenannte Formular (ohne Baugesuch) direkt dem ANU zustellen. Die BAFU Kamin-Empfehlungen sind verbindlich.

Vor der Installation einer neuen Räucheranlage ist eine Emissionserklärung auszufüllen; das entsprechende Formular können Sie bei uns anfordern. Auch in diesem Fall sind die BAFU Kamin-Empfehlungen verbindlich.