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Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen des Stipendiengesetzes Ausbildungsbeiträge.

Sofern weder Sie noch Ihre Eltern in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren, können Sie kantonale Ausbildungsbeiträge beantragen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich in erster Linie nach der finanziellen Situation Ihrer Eltern. An Gesuchstellende in Erstausbildung werden in der Regel Stipendien ausgerichtet. Die Gewährung von Darlehen ist ergänzend zu Stipendien möglich. Für Studierende, die eine zweite Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten, besteht die Möglichkeit eines Darlehens.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Stipendien des Kantons Graubünden.