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Versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung.

Die Auszahlung erfolgt an die entsprechende Krankenversicherung und wird mit den Krankenkassenprämien verrechnet.

Nähere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung vermittelt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.