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Wirtschaftliche Sozialhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen haben oder diese nicht rechtzeitig erhältlich sind. Die wirtschaftliche Sozialhilfe stellt ein soziales Existenzminimum sicher, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen ermöglicht. Sie basiert auf den kantonalen Gesetzen sowie den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wohnkosten
  • Medizinische Grundversorgung
  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt
  • Individuelle Hilfe (z.B. Kosten für die Betreuung von Kindern oder berufliche Auslagen)

Der Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Beispielsweise besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Pflichten gehört zum Beispiel die Mitwirkungspflicht: Für die Prüfung des Anspruchs auf Sozialhilfe müssen Sie Informationen und Unterlagen zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation offenlegen (z.B. Mietvertrag, Bankbelege). Bemühen Sie sich, Ihre Situation zu verbessern und sich ins Arbeitsleben zu integrieren, erhalten Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung. Sie können auch verpflichtet werden, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ansonsten kann die wirtschaftliche Sozialhilfe gekürzt werden. Ihre Wohnsitzgemeinde entscheidet über die Höhe und Dauer der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Die regionalen Sozialdienste unterstützen Sie bei der Gesuchstellung für die wirtschaftliche Sozialhilfe. Sie klären Ihre finanzielle, berufliche, familiäre und persönliche Situation ab. Sie informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten, berechnen den Unterstützungsbedarf und stellen das Gesuch an die zuständige Gemeinde. Aufgrund der Unterlagen und allfälligen zusätzlichen Abklärungen verfügt die zuständige Gemeinde die Höhe und Dauer der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig (vgl. Dokument «Merkblatt Verjährung von Sozialhilfeleistungen»). Zudem prüft die Gemeinde die familienrechtliche Unterstützungspflicht (Verwandtenunterstützung).

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

Zur Übersicht über die regionalen Sozialdienste im Kanton Graubünden

Dokumente

Das Dokument «Gesuch wirtschaftliche Sozialhilfe» enthält alle für die Gesucheinreichung relevanten Unterlagen.

Gesuch wirtschaftliche Sozialhilfe ab 2023

Gesuch wirtschaftliche Sozialhilfe VA7+ ab 2023