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Mütter oder Väter mit geringem Einkommen, die ihr Kind persönlich betreuen möchten, können Mutterschaftsbeiträge beantragen. Mutterschaftsbeiträge werden in der Regel für zehn Monate nach der Geburt ausgerichtet.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?

Die Mutter oder der Vater hat nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge, wenn:

  • der betreuende Elternteil mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt,
  • der Lebensbedarf durch das anrechenbare Einkommen nicht gedeckt ist,
  • der betreuende Elternteil den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat und sich hier tatsächlich aufhält,
  • die Erwerbstätigkeit beim betreuenden Elternteil ein halbes Arbeitspensum nicht übersteigt
  • und das Reinvermögen nach kantonalem Steuergesetz den zweifachen Betrag der Vermögensfreigrenze zur AHV und IV für Alleinstehende und Ehepaare nicht übersteigt.

Bis wann muss das Gesuch gestellt werden?

Das Gesuch ist bis spätestens drei Monate nach der Entstehung des Anspruchs zu stellen.

Wer hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?

Anerkannte Flüchtlinge, die in die Unterstützungszuständigkeit des Bundes fallen, vorläufig aufgenommene Personen sowie Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge.

In welchem Umfang und wie lange werden Mutterschaftsbeiträge ausbezahlt?

Die ausbezahlten Beiträge entsprechen dem Differenzbetrag zwischen dem Lebensbedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Beiträge werden in der Regel für zehn Monate nach der Geburt ausgerichtet. In Härtefällen können die Beiträge für längstens fünfzehn Monate ausgerichtet werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

Müssen Mutterschaftsbeiträge zurückerstattet werden?

Rechtmässig bezogene Mutterschaftsbeiträge müssen weder zurückbezahlt, noch versteuert werden.

Zu Unrecht bezogene Beiträge müssen zurückerstattet werden.

Anmeldung und Beratung

Die regionalen Sozialdienste sind für die Prüfung und Anmeldung von Mutterschaftsbeiträgen zuständig. Haben Sie Fragen? Vereinbaren sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

Zur Übersicht über die regionalen Sozialdienste im Kanton Graubünden