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Kehren Auslandschweizerinnen oder Auslandschweizer in die Schweiz zurück oder halten sich vorübergehend in der Schweiz auf, ist die Sozialbehörde am Wohn- oder Aufenthaltsort für Sozialhilfeleistungen zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

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