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Treffen Leistungen von Versicherungen (z.B. Taggelder oder Renten der Arbeitslosenkasse, Invalidenversicherung, AHV, SUVA, Erwerbsersatzordnung) nicht rechtzeitig ein, besteht auf Basis der SKOS-Richtlinien die Möglichkeit einer Bevorschussung bis die Versicherungsleistung ausbezahlt wird.

Die Bevorschussung ist rückerstattungspflichtig und wird in der Regel mit einer Abtretung der Versicherungsleistung für den bevorschussten Zeitraum verrechnet. Allfällige Überschüsse werden nach der Verrechnung der erhaltenen Hilfe mit den Versicherungsleistungen an Sie ausbezahlt.

Kontakt und Beratung

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region. Die regionalen Sozialdienste sind Ihnen bei den Formalitäten zur Prüfung und Anmeldung von Sozialversicherungsansprüchen behilflich.

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