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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch

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    Bewilligung
  • Qualitätsrichtlinien für Kinderkrippen / Kindertagesstätten im Kanton Graubünden (neues Fenster)
  • Betriebsbewilligungsraster für Kinderkrippen / Kindertagesstätten im Kanton Graubünden (neues Fenster)
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  • Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus (neues Fenster)

Links

  • Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)

Rechtliche Grundlagen

Bund

Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861)

Kanton

Pflegekindergesetz (BR 219.050)

Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300)

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.310)

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Inhaltsbereich

Kindertagesstätten / Kinderkrippen

In einer Kindertagesstätte bzw. Kinderkrippe werden Kinder im Vorschulalter regelmässig betreut. Die Betreuungseinheiten können sich über halbe oder ganze Tage erstrecken. Die Kinder nehmen die während der Betreuungszeit üblichen Mahlzeiten (Znüni, Zmittag, Zvieri) in der Krippe ein. Die Betreuung dient in der Regel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie fördert die soziale und sprachliche Integration der Kinder sowie ihre Entwicklung in der Gruppe.

Die Kindertagesstätten / Kinderkrippen im Kanton Graubünden sind über das gesamte Kantonsgebiet verteilt. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über das Angebot.

Bewilligung

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus. Das heisst, alle Kinderkrippen im Kanton Graubünden verfügen über eine Betriebsbewilligung des Sozialamts. Neue Angebote können erst eröffnen, wenn sie eine Betriebsbewilligung haben.

Das Sozialamt erteilt bzw. erneuert eine Betriebsbewilligung, wenn die Krippen die Vorgaben der Qualitätsrichtlinien des Sozialamts einhalten. Die Qualitätsrichtlinien ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.

Bewilligungsunterlagen

Qualitätsrichtlinien für Kinderkrippen / Kindertagesstätten im Kanton Graubünden

Betriebsbewilligungsraster für Kinderkrippen / Kindertagesstätten im Kanton Graubünden

Auflistung anerkannte Fachkräfte im Krippenbereich

Ärztliches Zeugnis Krippenleitung

Auflistung anerkannte Weiterbildungen für Krippenleitung

Finanzierung

Im Kanton Graubünden finanzieren sich Kindertagesstätten bzw. Kinderkrippen über Elternbeiträge, Spenden und Beiträge des Kantons und der Gemeinden. Die Beiträge basieren auf einem von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Normkostensatz pro Betreuungseinheit. Er ist für alle Einrichtungen gleich. Folgende Angebote erhalten Beiträge des Kantons und der Gemeinden.

  • Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter (z.B. Kindertagesstätten / Kinderkrippen, Tageselternvereine)
  • Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder während den Schulferien

Zurzeit unterstützen der Kanton und die Gemeinden neue Angebote während den ersten drei Jahren mit je 25 Prozent an den Normkosten und bestehende Angebote mit je 20 Prozent. Wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt von Beiträgen sind:

  • Das Angebot muss auf gemeinnütziger Basis betrieben werden.
  • Das Angebot muss der Bedarfsplanung der Gemeinde entsprechen.
  • Es muss eine ausreichende und qualifizierte Betreuung in dafür geeigneten Räumlichkeiten sichergestellt werden.
  • Die Tarife müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten abgestuft werden.

Finanzhilfen des Bundes

Der Bund unterstützt Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Unterlagen

Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)

Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)

Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus

Kindertagesstätten / Kinderkrippen im Kanton Graubünden

 Ort   Kindertagesstätte
 Arosa  Sunnastrahl
 Bergell  Nido Bregaglia
 Bonaduz  Praulas
 Chur  Cosmait
 Chur  Fägnäscht
 Chur  KIMI Daleu
 Chur  KIMI West
 Chur  Kinderhaus St. Joseph
 Chur  Montessori-Kindergarten
 Chur  Praulas
 Chur  rudiala
 Chur  Scalära
 Chur  Villa Kunterbunt
 Chur  Wigwam
 Churwalden  Sentupada
 Davos  Chinderchrattä
 Davos  Glückspilz
 Davos  Mandala
 Disentis/Mustér  Lumpazi
 Domat/Ems  Tripiti
 Felsberg  KIMI Felsberg
 Flims  Canorta Igniv
 Grono  La Giostra
 Ilanz  Canorta Igniv
 Klosters  Gädemij
 Laax  Canorta Igniv
 Landquart  Kita Neugut
 Landquart  z'Chörbli
 Maienfeld  Kinderbetreuung plus
 Pontresina  Capricorn
 Poschiavo  Nido Borgo
 Samedan  Chüralla
 Savognin  Tgimirola
 Schiers  Rätikon
 Scuol  Villa Milla
 St. Moritz  Muntanella
 Thusis  kitz Thusis
 Trimmis  Praulas
 Vals  Kita Luterluogi
 Vaz/Obervaz  Purzelbaum
 Vella  Cumbiniala peraffons
 Zizers  KiTa Zizers
 Zuoz  Randulina

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