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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch

Dokumente

    Finanzierung
  • Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus (neues Fenster)

Links

  • Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)

Rechtliche Grundlagen

Bund

Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) 

Kanton

Pflegekindergesetz (BR 219.050)

Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300)

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.310)

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Inhaltsbereich

Tageselternvereine

Tageselternvereine vermitteln Tageseltern an Eltern. In der Regel übernehmen Tageselternvereine folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Bewerbungsverfahren mit Tageseltern
  • Abschluss von Arbeitsverträgen mit Tageseltern
  • Vermittlung von geeigneten Tageseltern an Familien
  • Abschluss von Betreuungsverträgen zwischen Kunden (Eltern) und Angestellten (Tageseltern)
  • Begleitung von Tagesbetreuungsverhältnissen

Die Tageselternvereine gewährleisten die rechtliche und finanzielle Sicherheit der Tageseltern und organisieren Grund- und Weiterbildungen.

Bewilligung

Tageseltern, die gleichzeitig mehr als drei Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreuen, gelten als Tagesgrossfamilien. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung einer Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.

Betreut ein Tageselternverein eine oder mehrere Tagesgrossfamilien, ist der Tageselternverein bewilligungspflichtig. Neue Tageselternvereine, die Tagesgrossfamilien betreuen, müssen vor der Aufnahme ihrer Arbeit über eine Betriebsbewilligung verfügen.

Das Sozialamt erteilt bzw. erneuert eine Betriebsbewilligung, wenn die Tageselternvereine die Vorgaben der Qualitätsrichtlinien des Sozialamts einhalten. Die Qualitätsrichtlinien ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.

Finanzierung

Im Kanton Graubünden finanzieren sich Tageselternvereine über Elternbeiträge, Spenden und Beiträge des Kantons und der Gemeinden. Die Beiträge basieren auf einem von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Normkostensatz pro Betreuungseinheit. Er ist für alle Tageselternvereine gleich. Folgende Angebote erhalten Beiträge des Kantons und der Gemeinden.

  • Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter (z.B. Kindertagesstätten / Kinderkrippen, Tageselternvereine)
  • Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder während den Schulferien

Zurzeit unterstützen der Kanton und die Gemeinden neue Angebote während den ersten drei Jahren mit je 25 Prozent an den Normkosten und bestehende Angebote mit je 20 Prozent. Wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt von Subventionen sind:

  • Das Angebot muss auf gemeinnütziger Basis betrieben werden.
  • Das Angebot muss der Bedarfsplanung der Gemeinde entsprechen.
  • Es muss eine ausreichende und qualifizierte Betreuung in dafür geeigneten Räumlichkeiten sichergestellt werden.
  • Die Tarife müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten abgestuft werden.

Finanzhilfen des Bundes

Der Bund unterstützt Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Unterlagen

Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)

Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)

Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus

Tageselternvereine im Kanton Graubünden

Tageselternverein Adresse Link Website
Associazione Appoggio familiare Valposchiavo Via da l'Uspedal, 7742 Poschiavo www.valposchiavo05.ch
Associazione Famiglie Diurne del Moesano Casella postale 189, 6535 Roveredo www.famigliediurnemoesano.ch
Chüra d'uffants Engiadina Bassa Bagnera 171, 7550 Scuol www.chueraduffants.ch
famur Reichsgasse 25, 7000 Chur www.famur.ch
Stiftung KiBE Kinderbetreuung Oberengadin Quadratscha 1, 7503 Samedan www.kibe.org

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