Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861)
Pflegekindergesetz (BR 219.050)
Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300)
Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.310)
Tageselternvereine vermitteln Tageseltern an Eltern. In der Regel übernehmen Tageselternvereine folgende Aufgaben:
Die Tageselternvereine gewährleisten die rechtliche und finanzielle Sicherheit der Tageseltern und organisieren Grund- und Weiterbildungen.
Tageseltern, die gleichzeitig mehr als drei Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreuen, gelten als Tagesgrossfamilien. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung einer Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.
Betreut ein Tageselternverein eine oder mehrere Tagesgrossfamilien, ist der Tageselternverein bewilligungspflichtig. Neue Tageselternvereine, die Tagesgrossfamilien betreuen, müssen vor der Aufnahme ihrer Arbeit über eine Betriebsbewilligung verfügen.
Das Sozialamt erteilt bzw. erneuert eine Betriebsbewilligung, wenn die Tageselternvereine die Vorgaben der Qualitätsrichtlinien des Sozialamts einhalten. Die Qualitätsrichtlinien ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.
Im Kanton Graubünden finanzieren sich Tageselternvereine über Elternbeiträge, Spenden und Beiträge des Kantons und der Gemeinden. Die Beiträge basieren auf einem von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Normkostensatz pro Betreuungseinheit. Er ist für alle Tageselternvereine gleich. Folgende Angebote erhalten Beiträge des Kantons und der Gemeinden.
Zurzeit unterstützen der Kanton und die Gemeinden neue Angebote während den ersten drei Jahren mit je 25 Prozent an den Normkosten und bestehende Angebote mit je 20 Prozent. Wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt von Subventionen sind:
Der Bund unterstützt Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)
Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine)
Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus