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Mit der Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) stärkt die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und fördert die Entwicklung von Kindern. Untenstehend befindet sich eine Präsentation, welche die gesetzlichen Grundlagen in kurzer Version umschreibt und illustriert. Die Inkraftsetzung des neuen KIBEG erfolgte per 1. August 2025.

Die Regierung hat am 5. Mai 2026 die Normkosten, Höchsttarife und den Umfang der Vergünstigungen ab 1. August 2026 beschlossen.

Information zu Normkosten und Vergünstigungen (bis 31.07.2025)

Information zu Normkosten und Vergünstigungen (ab 01.08.2026)