Amt für Soziales
Uffizi da fatgs socials
Ufficio degli affari sociali
Vergünstigung familienergänzende KinderbetreuungGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 53 96quint@soa.gr.ch
Mit Hilfe des Online-Rechners können ordentlich besteuerte Personen prüfen, in welchem Umfang ihnen die familienergänzende Kinderbetreuung voraussichtlich vergünstigt wird. Für die Berechnung wird die definitive Steuerveranlagung oder das Hauptformular der Steuererklärung benötigt. Die Vergünstigung für quellensteuerpflichtige Personen berechnet das Amt für Soziales nach der Anmeldung der Betreuung auf Gesuch hin.
Für die Gewährung der Vergünstigungen wurde die Software quint entwickelt. Nach der Anmeldung des Kindes bei einem anerkannten Betreuungsangebot erfolgt die Meldung über quint an das Amt für Soziales. Anschliessend erhalten die Erziehungsberechtigten eine E-Mail mit der Einladung, sich ein quint-Konto einzurichten und die Vergünstigung zu beantragen. Besteht bereits ein quint-Konto, erfolgt die Anmeldung über dieses Login.
Nachfolgend finden Sie das Erklärvideo für Eltern. Eine PDF-Anleitung finden Sie unter diesem Link.