Kontakt / FAQ
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Gerne dürfen Sie uns ausserhalb der Präsenzzeiten eine E-Mail an quint@soa.gr.ch schreiben.
FAQ
Wie kann ich die Vergünstigung der Betreuungskosten beantragen?
Für die Berechnung der Vergünstigungen steht die Software quint zur Verfügung. Nach der Anmeldung Ihres Kindes bei einem anerkannten Betreuungsangebot erfolgt die Meldung über quint an das kantonale Sozialamt. Anschliessend erhalten Sie vom kantonalen Sozialamt eine E-Mail mit der Einladung, sich ein quint-Konto einzurichten und die Vergünstigung zu beantragen.
Ich habe mehrere Kinder. Muss ich für jedes Kind ein Vergünstigungs-Gesuch einreichen?
Sie erhalten die Vergünstigung der Betreuung für jedes Kind der Familie, welches im gleichen Haushalt wohnt.
Pro Familie, beziehungsweise Haushalt, benötigt es nur ein Gesuch auf Vergünstigung. Wenn für ein Geschwisterkind neu ein anerkanntes Betreuungsangebot genutzt wird, gilt der bestehende Entscheid des ersten Kindes auch für das Geschwisterkind.
Wieviel muss ich für die familienergänzende Betreuung selbst bezahlen?
Die Betreuungsangebote legen die Tarife selbst fest. Diese müssen für alle Kinder einer Alterskategorie gleich sein. Das Betreuungsangebot stellt Ihnen den vollen Tarif abzüglich Ihrer individuellen Vergünstigung in Rechnung. Sie als Erziehungsberechtigte bezahlen somit nur den reduzierten Betrag. Einen Mindestbeitrag an die Betreuungskosten Ihres Kindes ist für alle Familien zwingend. Der Mindestbeitrag pro Betreuungsstunde entspricht den Normkosten minus der höchstmöglichen Vergünstigung. Sollte er aufgrund des Tarifs des Betreuungsangebots unterschritten werden, wird die Auszahlung der Vergünstigung entsprechend reduziert.
Was sind Normkosten?
Die Normkosten dienen als Basis für die Berechnung der Vergünstigung. Sie basieren auf den durchschnittlichen Kosten der anerkannten und wirtschaftlichen Betreuungsangebote im Kanton Graubünden. Basis bilden die geprüften Kostenrechnungen der vergangenen drei Jahre. Steueraufwand sowie Aufwand, der weiterverrechnet wird, wie beispielsweise Verpflegungskosten, werden in den Normkosten nicht berücksichtigt. Die Regierung legt die Normkosten für eine Betreuungsstunde pro Alterskategorie fest. Die Teuerung und die Lohnentwicklung werden im Rahmen der kantonalen Vorgaben berücksichtigt. Die Normkosten für Vorschulkinder (ab 18 Monaten bis Eintritt in die Primarstufe) gelten als Basis. Für Kleinkinder (bis 18 Monate) sind die Normkosten um den Faktor 1.5 höher. Für Primarschulkinder halbieren sich die Normkosten auf 0.5.
Wie wird mir die Vergünstigung ausbezahlt?
Der Kanton überweist die Vergünstigung direkt Ihrem Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot stellt Ihnen den vollen Tarif abzüglich der individuellen Vergünstigung in Rechnung.
Ab wann wird mir eine Vergünstigung gewährt?
Die Minimalvergünstigung wird ohne Gesuch und ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt, wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz in Graubünden hat und ein anerkanntes Betreuungsangebot nutzt. Ein Gesuch ist dann nötig, wenn die Vergünstigung über das Minimum hinausgehen soll, Ihr Kind in einem ausserkantonalen Angebot betreut wird oder Sie als Fachkraft aus dem angrenzenden Ausland Ihr Kind im Kanton Graubünden betreuen lassen. Die Gesuchstellung muss innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Betreuungsverhältnisses erfolgen, damit die erweiterte Vergünstigung ab Betreuungsbeginn ausgerichtet wird. Wird das Gesuch verspätet eingereicht, wird die erweiterte Vergünstigung ab dem, auf die Einreichung, folgenden Monat gewährt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Vergünstigung der Betreuungskosten zu erhalten?
In folgenden Fällen erhalten Sie eine Vergünstigung:
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz im Kanton Graubünden und wird in einem anerkannten Angebot im Kanton Graubünden betreut.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz im Kanton Graubünden und wird in einem zugelassenen ausserkantonalen Angebot betreut.
- Sie arbeiten im Kanton Graubünden, Ihr Kind hat seinen Wohnsitz im grenznahen Ausland und wird in einem anerkannten Angebot im Kanton Graubünden betreut. In diesem Fall muss die Gemeinde an Ihrem Arbeitsort bestätigen, dass sie sich finanziell an der Vergünstigung beteiligt. Hier finden Sie eine Vorlage, mit der Sie die Bestätigung bei der Gemeinde an Ihrem Arbeitsort einholen können.
Bei welchen Betreuungsangeboten erhalte ich eine Vergünstigung?
- Vergünstigt wird die Betreuung durch vom Kanton Graubünden anerkannten Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen. Ein Betreuungsangebot wird anerkannt, wenn es konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, die Vorgaben zu den Tarifen einhält und der Angebotsplanung des Kantons entspricht.
- Vergünstigt wird die Betreuung durch zugelassene, ausserkantonale Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen. Ein ausserkantonales Betreuungsangebot wird zugelassen, wenn es dem Kanton die für den Vollzug des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden notwendigen Daten bereitstellt, das Angebot von der zuständigen Behörde des entsprechenden Kantons bewilligt, konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist.
Wo finde ich ein anerkanntes Betreuungsangebot?
Die folgenden Dokumente bieten einen Überblick über die verschiedenen anerkannten Betreuungsangebote:
Wird die Betreuung in Spielgruppen vergünstigt?
Die Betreuung in Spielgruppen wird nicht vergünstigt. Spielgruppen finanzieren sich über Elternbeiträge und gegeben falls weitere Einnahmen.
Wie wird die Qualität der Betreuungsangebote sichergestellt?
Die Aufsicht über die Betreuungsangebote unterliegt dem kantonalen Sozialamt. Mehr dazu finden Sie unter den folgenden Abschnitten:
Ich habe ein Kind mit einer Behinderung. Welche Kindertagesstätten im Kanton Graubünden bieten eine Betreuung für Kinder mit Behinderung an?
Ob eine Kindertagesstätte ein Kind mit Behinderung aufnimmt, klären Sie direkt mit der Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Gesetzlich ist keine Kindertagesstätte zur Aufnahme eines Kindes mit Behinderung verpflichtet. Der Kanton unterstützt die Betreuungsangebote mit Beratung und Gewährung von Beiträgen.
Dafür meldet die Kindertagesstätte Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis beim Programm KITAplus an. Eine Fachperson des Heilpädagogischen Dienstes Graubünden klärt ab, welche Unterstützungsleistungen für Ihr Kind und die Kindertagesstätte notwendig sind.
Wo sehe ich, wie hoch die Vergünstigung für die familienergänzende Kinderbetreuung meines Kindes ist?
- Ordentlich besteuert: Mit Hilfe des Online-Rechners können Sie, als ordentlich besteuerte Person, vor der Anmeldung der Betreuung prüfen, in welchem Umfang Ihnen die familienergänzende Kinderbetreuung voraussichtlich vergünstigt wird.
- Quellen besteuert: Die Vergünstigung für Sie, als quellensteuerpflichtige Person, berechnet das kantonale Sozialamt nach der Anmeldung der Betreuung auf Gesuch hin.
- Wohnsitz in Graubünden: Hat Ihr Kind Wohnsitz in Graubünden und wird in einem anerkannten Angebot betreut, wird Ihnen automatisch die minimale Vergünstigung gewährt. Dafür müssen Sie nichts unternehmen und auch kein quint-Konto einrichten. Ob Sie auf Gesuch hin allenfalls mehr als die Minimalvergünstigung erhalten, können Sie mit Hilfe des Online-Rechners prüfen.
- Wohnsitz im angrenzenden Ausland: Sie arbeiten im Kanton Graubünden, Ihr Kind hat seinen Wohnsitz im grenznahen Ausland und wird in einem anerkannten Angebot im Kanton Graubünden betreut. In diesem Fall muss die Gemeinde Ihres Arbeitsortes bestätigen, dass sie sich finanziell an der Vergünstigung beteiligt. Hier finden Sie eine Vorlage, um diese Bestätigung einzuholen.
- Wenn Sie ein Gesuch eingereicht haben, können Sie die aktuelle Vergünstigung in Ihrem quint-Konto einsehen.
Ich bin mit dem Entscheid des kantonalen Sozialamts Graubünden über die Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Gegen den definitiven Entscheid, den Sie über Ihr quint-Konto erhalten, können Sie beim kantonalen Sozialamt Graubünden Beschwerde erheben. Zu diesem Zweck müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab der elektronischen Zustellung einen unterzeichneten Entscheid beim kantonalen Sozialamt anfordern. Der Entscheid wird Ihnen per Post zugestellt.
Kantonales Sozialamt Graubünden
Abteilung Familien, Kinder und Jugendliche
Grabenstrasse 8
7001 Chur
quint@soa.gr.ch
+41 81 257 53 96
Wofür steht die neue Software quint?
Für die Gewährung der Vergünstigungen wurde die Software quint entwickelt. Alle Prozesse zwischen dem kantonalen Sozialamt und den Betreuungsangeboten sowie den Erziehungsberechtigten werden über quint abgewickelt.
Wo finde ich Erklärungen zur Software quint?
Das Erklärungsvideo für Familien finden Sie hier.
Wo finde ich den Zugang zu meinem quint-Konto?
Hier geht es zu Ihrem quint-Konto oder via "Kantonales Sozialamt Graubünden > Familie, Kinder, Jugendliche > Kinderbetreuung > Infos für Familien > Vergünstigung der Betreuungskosten".
Was kann ich tun, wenn ich die Zugangsdaten zu meinem quint-Konto vergessen habe?
Hier können Sie Ihr Passwort zurücksetzen.
An wen wende ich mich, wenn ich technische Probleme mit meinem quint-Konto habe?
Bei technischen Problemen mit Ihrem quint-Konto wenden Sie sich an quint@soa.gr.ch
Ich habe keine E-Mail-Adresse / keine Mobiltelefonnummer: kann ich trotzdem die Vergünstigung der Betreuungskosten beantragen?
Ja. Teilen Sie der Kindertagesstätte oder der Tageselternorganisation bei der Anmeldung mit, dass Sie Ihr Gesuch auf Papier stellen möchten. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom kantonalen Sozialamt einen Brief zum weiteren Vorgehen.