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Tageseltern und Tagesgrossfamilien betreuen Kinder bei sich zu Hause oder im Haus bzw. der Wohnung der Eltern der Kinder. Die wichtigsten Informationen zur Bewilligung und Finanzierung von Tageseltern und Tagesgrossfamilien, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

Tageseltern

Wer Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tags- oder nachtsüber im eigenen Haushalt ohne Begründung eines Familienverhältnisses betreut ist meldepflichtig.

Meldeformulare (3 Formulare)

Das Formular «Meldung Tagesbetreuungsplatz» ist bei der Erstanmeldung eines Tagesbetreuungsplatzes sowie bei der Meldung veränderter Verhältnisse einzureichen (z.B. neue Wohnverhältnisse). Bei der Anmeldung von weiteren Tageskindern ist das Formular nicht einzureichen

Meldung Tagesbetreuungsplatz

Das Formular «Anmeldung Tageskind» ist bei jeder Meldung eines Tagesbetreuungsverhältnisses einzureichen. In der Tabelle (Punkt 4) sind alle gegenwärtigen Tagesbetreuungsverhältnisse aufzuführen.

Anmeldung Tageskind

Das Sozialamt empfiehlt bei jedem Betreuungsverhältnis ein Betreuungsvertrag abzuschliessen.

Muster Tagesbetreuungsvertrag

Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Mit guten Sicherheitsvorkehrungen kann jedoch viel dazu beigetragen werden, dass das Kind sicher und unverletzt auf Entdeckungstouren gehen kann.

Checkliste Sicherheit im Haus

Tagesgrossfamilien – Bewilligung

Tageseltern, die gleichzeitig mehr als drei Kinder betreuen, gelten als Tagesgrossfamilien. Sie benötigen eine Bewilligung. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.

Richtlinien Tagesgrossfamilie

Bewilligungsgesuch Tagesgrossfamilie

Ärztliches Zeugnis Tagesgrossfamilie

Tageseltern und Tagesgrossfamilien – Finanzierung

Die Angebote finanzieren sich über die Elternbeiträge. Sowohl Tageseltern als auch Tagesgrossfamilien müssen die durch die Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Maximaltaxen einhalten.