Tageseltern und Tagesgrossfamilien betreuen Kinder bei sich zu Hause oder im Haus bzw. der Wohnung der Eltern der Kinder. Die wichtigsten Informationen zur Bewilligung und Finanzierung von Tageseltern und Tagesgrossfamilien, die keinem Tageselternverein angeschlossen sind, haben wir für Sie zusammengefasst.
Tageseltern – Bewilligung
Wer gegen Entgelt maximal drei gleichzeitig anwesende Kinder unter zwölf Jahren tags- oder nachtsüber betreut, ist meldepflichtig.
Meldung Tagespflegeplatz
Die Eltern und die Tageseltern vereinbaren die Betreuungszeiten und den Betreuungstarif individuell. In der Regel schliessen die Eltern und die Tageseltern einen Betreuungsvertrag ab. Das Sozialamt stellt eine Vertragsvorlage bereit.
Muster Tagespflegevertrag
Tagesgrossfamilien – Bewilligung
Tageseltern, die gleichzeitig mehr als drei Kinder betreuen, gelten als Tagesgrossfamilien. Sie benötigen eine Bewilligung. Das Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.
Richtlinien Tagesgrossfamilie
Bewilligungsgesuch Tagesgrossfamilie
Ärztliches Zeugnis Tagesgrossfamilie
Tageseltern und Tagesgrossfamilien – Finanzierung
Die Angebote finanzieren sich über die Elternbeiträge. Sowohl Tageseltern als auch Tagesgrossfamilien müssen die durch die Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Maximaltaxen einhalten.