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Private Tagesfamilien betreuen bis zu drei Kinder zur gleichen Zeit bei sich oder zu Hause bei den Familien.

Sie sind keiner Tageselternorganisation angeschlossen. Aus diesem Grund werden keine Vergünstigungen gewährt.

Private Tagesfamilien, die gleichzeitig mehr als drei Kinder betreuen, benötigen eine Bewilligung. Das kantonale Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus.

Meldeformulare für Tageseltern im Kanton Graubünden

Wer Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tags- oder nachtsüber im eigenen Haushalt ohne Begründung eines Familienverhältnisses betreut ist meldepflichtig.

Meldeformulare (3 Formulare)
Das Formular «Meldung Tagesbetreuungsplatz» ist bei der Erstanmeldung eines Tagesbetreuungsplatzes sowie bei der Meldung veränderter Verhältnisse einzureichen (z.B. neue Wohnverhältnisse). Bei der Anmeldung von weiteren Tageskindern ist das Formular nicht einzureichen

Meldung Tagesbetreuungsplatz
Das Formular «Anmeldung Tageskind» ist bei jeder Meldung eines Tagesbetreuungsverhältnisses einzureichen. In der Tabelle (Punkt 4) sind alle gegenwärtigen Tagesbetreuungsverhältnisse aufzuführen.

Anmeldung Tageskind
Das kantonale Sozialamt empfiehlt für jedes Betreuungsverhältnis ein Betreuungsvertrag abzuschliessen.

Muster Tagesbetreuungsvertrag
Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Mit guten Sicherheitsvorkehrungen kann jedoch viel dazu beigetragen werden, dass das Kind sicher und unverletzt auf Entdeckungstouren gehen kann.

Checkliste «Sicherheit im Haus»