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Uferlandschaften
 

Uferbereiche bieten – sofern naturnah gestaltet – Lebensraum für seltene Arten. Zudem verbinden sie verschiedene Biotope miteinander und dienen so als vernetzende Elemente.

Die natürliche oder naturnahe Ufervegetation ist bundesrechtlich geschützt. Damit sie ihre ökologische Funktion erfüllen kann, benötigt sie eine fachgerechte Pflege.

Was versteht man unter Uferbereich und -vegetation?

Der Uferbereich ist das Bindeglied zwischen Wasser- und Landlebensräumen. Die Ufervegetation umfasst nach Natur- und Heimatschutzgesetz die standortgerechte, natürliche oder naturnahe Vegetation an Ufern von Bächen, Flüssen, Seen, Feuchtgebieten und Quellfluren.

Als Ufervegetation bezeichnet man auch verschiedene Lebensraumtypen, insbesondere

  • Gewässerlebensräume (z. B. Unterwasserfluren, Schwimmblattfluren);
  • Verlandungsgesellschaften (z. B. Röhrichte, Gross- und Kleinseggenriede);
  • die gesamte Auenvegetation (inkl. Hartholzauen).

Gewässerseitig wird die Ufervegetation begrenzt von Pflanzen, die vollständig unter Wasser gedeihen (submers). Landseitig wird die Ufervegetation begrenzt von Pflanzen, deren Hauptwurzelraum noch im Einflussbereich des vom Gewässer abhängigen Grundwasserspiegels liegt oder sporadisch überschwemmt wird.

Nicht als Ufervegetation gelten

  • bis ans Ufer reichende, landwirtschaftlich intensiv genutzte Vegetation;
  • standortfremde Vegetation wie Fichtenwälder;
  • nicht standortgerechte Pflanzengesellschaften und invasive Neophyten.

Ökologische Bedeutung

Uferbereich und -vegetation haben einen hohen ökologischen Wert, denn sie bieten vielen Tierarten Schutz, Brutstätte und Nahrung und dienen als Vernetzung zwischen verschiedenen Ökosystemen.

Einige Tier- und Pflanzenarten der Ufervegetation sind sehr spezialisiert und durch das Verschwinden der Lebensräume selten geworden oder gar bedroht. Da in natürlichen Uferbereichen verschiedene Lebensräume auf engem Raum nebeneinander vorkommen (z. B. offene Kiesfläche, seichtes Wasser, dichtes Gebüsch), weisen sie eine sehr hohe Artenvielfalt auf.

Durch Beschattung wirken Ufergehölze einer Verkrautung, Wassererwärmung und übermässigen Algenbildung entgegen und verbessern so die Selbstreinigungskraft des Gewässers. Gewisse Lebewesen (zum Beispiel verschiedene Libellenarten) sind jedoch auf unbeschattete Uferbereiche angewiesen.

Typische Pflanzenarten

Einige typische Pflanzen der Ufervegetation sind:

  • Weiden, Schwarzpappeln
  • Sanddorn
  • Röhrichte (Schilf, Rohrkolben, Flechtbinsen, Rohrglanzgras)
  • Wasserschlauch
  • Gelbe Schwertlilie
  • Sumpf-Ziest

Schutz

Die Ufervegetation ist bundesrechtlich geschützt. Für ihre Beseitigung ist deshalb eine Ausnahmebewilligung erforderlich, die vom Amt für Natur und Umwelt im Baubewilligungsverfahren / BAB-Verfahren oder von der zuständigen Behörde in spezialrechtlichen Projektgenehmigungsverfahren erteilt wird.

Der Eingriff darf nur bewilligt werden, wenn die Wasserbau- oder die Gewässerschutzgesetzgebung dies zulassen. Bestockte Uferbereiche (z. B. Auenwälder) fallen ab einer Fläche von über 800 m2 zusätzlich unter die Waldgesetzgebung.

Mehr Informationen zu Eingriffen in Uferbereiche finden Sie hier.

Gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV) sind im Kulturland entlang von Ufergehölzen Pufferstreifen anzulegen.

Pflege

Für die Pflege von Uferbereichen gelten dieselben Grundsätze wie für die Pflege von Hecken und Feldgehölzen.

Aufgaben der Gemeinden

Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Uferbereiche als Lebensräume für einheimische Tiere und Pflanzen geschont werden. Wo das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung überwiegt, sind sie so weit wie möglich zu bewahren.

Die Gemeinden setzen dies um

  • durch die Festlegung des Gewässerraums und die Ausscheidung von Naturschutzzonen im Rahmen der Nutzungsplanung.
  • beim Gewässerunterhalt und der angepassten Bewirtschaftung von Auen- und Feuchtwäldern durch den Forstdienst.
  • bei der Planung, Errichtung, Änderung und beim Unterhalt eigener Bauten und Anlagen.
  • bei der Erteilung von Konzessionen und von Bewilligungen für Bauten und Anlagen.
  • mit der Projektträgerschaft und einer finanziellen Beteiligung an Aufwertungsprojekten.